Bei einem Abgleich des vorgelegten Dokuments („Zertifikat“, Ausstellungsdatum 30.06.2016) mit einer regulären Urkunde der Europäischen Fernhochschule Hamburg (Euro-FH, Ausstellungsjahr 2023/2024) fallen grundlegende Unterschiede im Dokumententyp, Formalaufbau und Regelungsgehalt auf: Bei dem Zertifikat (Bild 1) handelt es sich lediglich um eine Bescheinigung über eine einzelne Teilleistung – das erfolgreiche Verfassen der Bachelor Thesis im Umfang von 12 ECTS-Credits –, nicht jedoch um den Nachweis eines erfolgreich absolvierten Gesamtstudiengangs oder die Verleihung eines akademischen Grades, wie er ausschließlich durch die offizielle Bachelor-Urkunde (Bild 2) ausgewiesen und durch den Präsidenten der Hochschule unterzeichnet wird. Zudem weichen Unterschriftenbefugnisse, die Platzierung des Dienstsiegels sowie die rechtlichen Impressumsangaben im Fußbereich maßgeblich voneinander ab. Sollte das Zertifikat aus Bild 1 als Nachweis eines akademischen Abschlusses vorgelegt worden sein, liegt eine Täuschung über den tatsächlichen Qualifikationsgrad vor, da es sich um keine Urkunde über einen Hochschulabschluss handelt. Die Fälschung wurde auf Twitter veröffentlicht von @G_Platzdasch Mit Dank an @Dirty_Six für gute Recherche @Micha_DD @BILD #Hochschulbildung #Zertifikat #Fälschung