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Ulrich Vosgerau

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Ulrich Vosgerau

German jurist
@UlrichVosgerau

Hier schreibt Ulf Poschardt und nicht Martin Sellner. Aber sinngemäß das hat Martin Sellner eben auch in Potsdam gesagt. Und deswegen prozessieren wird jetzt seit Januar 2024 u.a. gegen ARD und ZDF, aber v.a. auch gegen "Correctiv" selbst. Worin soll eigentlich der Skandal bestehen, an den jedenfalls im I. Quartal 2024 alle geglaubt haben? Und wann bringen ARD und ZDF endlich mal Richtigstellungen in den Hauptnachrichtensendungen? #Medien #FakeNews #Prozess

...und in seiner weiteren Rede tut er so, als habe er seit 2015 unermüdlich gegen illegale Masseneinwanderung in die Sozialsysteme gekämpft. Nee, er hat all die Jahre lang hauptsächlich die bekämpft, die sich (oft unter erheblichen persönlichen Nachteilen) gegen die Masseneinwanderung ausgesprochen haben... #Einwanderung #SozialeGerechtigkeit #Politik

Mir ist gerade aufgefallen: @KubickiWo hat gerade in seiner Rede gesagt, er wolle nur § 188 StGB abschaffen, § 185 (Beleidigung) soll natürlich bleiben! Merkwürdig: nach meiner Erinnerung hat er vor kurzem auf der R-21-Konferenz noch gesagt, er sei eigentlich dafür, auch § 185 StGB abzuschaffen und das Ganze dann nur noch zivilrechtlich zu verfolgen...🤔 #Politik #Recht #Debatte

Unglaublich! Im Grunde läßt sich das so zusammenfassen: Alle sind Deutsche – nur eben die Deutschen nicht, denn das wäre dann ja "völkisch". So wird man heute Professor an der Ruhr-Universität Bochum und kommt in den Vorstand des Historikerverbandes. (Aus dem übrigens gute Leute auch schon ausgetreten sind). #Deutschland #Gesellschaft #Bildung

Weit haben wir's gebracht! Nicht nur Verfassungsschutzberichte erinnern – aufgrund einer wilden Spekulations- und Assoziationstechnik im Geiste eines manischen Belastungseifers – nicht selten an Pamphlete aus der linken Szene; diese Aktion der CDU-Geschäftsstelle (es scheint wirklich alles "amtlich" zu sein!) wirkt so, als habe sich das alles das "Zentrum für politische Schönheit" ausgedacht. Ich dachte wirklich im ersten Augenblick, das muß eine "false flag"-Aktion von linken Situationisten sein. Daß also Linksradikale das Ganze fälschlich im Namen der CDU verschicken, und wenn diese dann protestiert und öffentlich sagt, "Das waren wir nicht, sowas machen wir nicht!" wird dann gesagt: Ach, ihr wollt gar nicht, daß die AfD sich auflöst? Ihr wollt wohl mit denen koalieren? Warum unterstützt ihr die Aktion nicht? Aber nein, es scheint alles echt zu sein. Glaubt man kaum, aber scheint so zu sein. #Politik #Deutschland #CDU

Och, jetzt hat @Axel_Bojanowski mich doch nur eher am Rande erwähnt, dabei hatte ich so viel "geliefert"...🙄 Also, der Klimabeschluß des BVerfG ist schon deshalb skandalös, weil er de facto eine Verfassungsänderung herbeigeführt hat (was nicht das Amt des BVerfG ist!), die die GRÜNEN genau so 2018 im Bundestag beantragt hatten – sie fanden nur keine Mehrheit! Weiterhin ist der Beschluß skandalös, weil er verfassungsrechtlich und methodisch schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar ist (und dennoch ist er einstimmig und ohne Sondervotum ergangen!): Das BVerfG liest rechtlich nicht verbindliche, außenpolitische Erklärungen einer früheren Bundesregierung im Nachgang zur Pariser Klimaschutzkonferenz als vermeintliche "Konkretisierung" in die Staatszielbestimmung aus Art. 20a GG hinein (in der der "Klimaschutz" gar nicht vorkommt). Dergestalt "konkretisiert", wird die Staatszielbestimmung (!) dann zum Über-Verfassungsrecht aufgeblasen, unter dessen "Vorbehalt" nun das normale Verfassungsrecht, wie v.a. die Grundrechte stehen. Dies soll damit gerechtfertigt werden, daß eben die Grundrechte von erst in ferner Zukunft geborenen Menschen (die man bislang als Grundrechtsträger nicht kannte) gegen die Grundrechte der heute Lebenden abgewogen werden müßten. Skandalös ist auch, daß die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (deswegen "Beschluß" und nicht "Urteil"!) ergangen ist. Bei einer öffentlichen Verhandlung wäre aufgefallen, wie einseitig die Informationen und Ansichten waren, die der Senat auch nur zur Kenntnis genommen hat! Unter den Ansichten der – etwas ausführlicher🤨 – zitierten Kollegen steht mir in der Tat die von Dietrich Murswiek an nächsten. Denn in der Tat kann (leider) nicht davon die Rede sein, daß sie überfällige Selbstkorrektur des IPCC irgendwie die "Geschäftsgrundlage" des Klimaschutzbeschlusses entfallen lassen würde. So etwas gibt es bei (rechtskräftigen) Entscheidungen gar nicht. Der Klimaschutz-Beschluß ist eine absolute Katastrophe für Deutschland. Man käme auf den ersten Blick nur von ihm los, indem man mit 2/3-Mehrheit im BT und BRat das GG ändert. In seiner Folge mußte das KlimaschutzG drastisch verschärft werden, wurde dann aber bereits von der Ampel-Regierung wieder entschärft, weil die Vorgaben ohne "Zivilisationsabriß" nicht zu verwirklichen waren. Hiergegen klagen nun wiederum Luisa Neubauer, die DUH und Konsorten. Das Gute daran: das BVerfG gewinnt dadurch die Möglichkeit, sich selbst zu korrigieren! Dies ist aber nun beträchtlich dadurch erschwert worden, daß die Grünen – als "Gegenleistung" für die Zustimmung zum 500-Milliarden-Sondervermögen, bewilligt vom abgewählten BT – ein ausdrückliches "Deindustrialisierungsgebot" haben ins GG schreiben lassen (Art. 143 h). Es geht also nicht mehr bloß, wie bisher, um die Auslegung von Art. 20a GG. Die Lage ist also völlig verfahren. Über die seinerzeitigen Motive des BVerfG, den Klimaschutzbeschluß in die @welt 😉 zu setzen, habe ich mich vor einiger Zeit in der @jungefreiheit geäußert: "Hintergrund des Klimaschutz-Beschlusses war dabei die Sorge des Gerichts um seine tendenziell schwindende Bedeutung und zunehmende Marginalisierung vor allem durch den Europäischen Gerichtshof. Diese Sorge ist nicht ganz neu und wurde in früheren Zeiten durch das Gericht – nämlich in Gestalt der Maastricht- (1993) wie der Lissabon–Entscheidung (2009) – auch „offensiv“ angegangen, nämlich indem es der Europäisierung verfassungsrechtliche Grenzen aufzeigte. Nach der Lissabon-Entscheidung wurde dem Gericht allerdings durch die Politik klargemacht, daß sie künftige Profilierungsversuche des Gerichts auf Konfrontationskurs mit dem Elitenkonsens („mehr Europa!“) nicht mehr hinnehmen, sondern das Gericht notfalls im Wege von Verfassungsänderungen weitgehend entmachten werde. Daraufhin revidierte das Gericht seine Lissabon-Rechtsprechung in den folgenden Jahren weitestgehend und gab seine bislang behauptete Letztkontrollbefugnis gegenüber Brüssel und Luxemburg in der Sache weitgehend auf. In Gestalt des Klimaschutzes fand das Gericht jedoch ein neues Thema, um seinen politischen Mitgestaltungsanspruch und seine letztlich weltweite Bedeutung als politischer Akteur in Erinnerung zu rufen, ohne damit den Elitenkonsens in Deutschland zu verletzen; das Gericht ließ den Beschluß alsbald auch auf Englisch, Französisch und Spanisch übersetzen und entsprechend publizieren." Am kommenden Samstag werde ich aller Voraussicht nach auf @TichysEinblick im Morgenwecker ein großes Samstagsgespräch mit Holger Douglas über die rechtlichen Fragen des Klimaschutzes führen. Bitte einschalten! https://t.co/3wxESFicmW #Klimaschutz #BVerfG #Verfassungsrecht

Die Kampagne von "Campact" gegen NiUS-Reklame im Berliner ÖPNV: da ist er wieder, wirklich eins zu eins und ohne Abstriche: der "Sound" der DDR! Und wir hatten seinerzeit alle gedacht, nun wäre es vorbei. Da hatten wir die Rechnung allerdings ohne die westdeutschen Linken gemacht...🙄 #Campact #NiUS #ÖPNV

Auf den Nachdenkseiten wird darüber nachgedacht, daß die heutige Bundesrepublik mit der "Bonner Republik" der 1980er und auch noch 1990er Jahre eigentlich nichts mehr gemeinsam hat, weil nur noch die verfassungsrechtlichen Fassaden stehen, hinter denen alles entkernt ist. (Genau dieses Phänomen hat übrigens auch schon Johann Braun [1946-2023] bereits 2008 in seinem Buch "Wahn und Wirklichkeit" beschrieben). Ich habe meinerseits in Tichys Einblick 06/26 @TichysEinblick darüber geschrieben: wir erleben seit Jahren eine Art "Verfassungsrevolution von oben" neuen Typs! Vorangetrieben wurde diese nicht "unmittelbar" vom Staat, sondern von staatlich finanzierten NGOs und natürlich dem ÖRR. Daß in einer Mediendemokratie die Interpretation der Verfassung nicht beim juristischen Fachstab monopolisiert bleibt, sondern früher oder später von Journalisten und Aktivisten übernommen wird, hatte der Staatsrechtslehrer Peter Häberle (1934-2025) bereits 1975 vorhergesagt (diesen Umstand allerdings kaum kritisch gesehen). In der Bonner Republik bedeutete "Menschenwürde", daß der Staat niemanden foltern und Abtreibung nicht einfach für rechtmäßig (sondern lediglich in bestimmten Fällen für straflos) erklären darf! Heute bedeutet "Menschenwürde", daß – angeblich – kein Bürger das Recht hat, die millionenfache, illegale Einwanderung in die Sozialsysteme irgendwie kritisch zu sehen... #Verfassung #Menschenwürde #Demokratie