Das Landgericht Hamburg hat entschieden, dass die Berichterstattung des "Spiegel" über die Vorwürfe digitaler Gewalt und körperlicher Übergriffe gegen Christian Ulmen größtenteils rechtmäßig ist und es hinreichende Verdachtsmomente für die Verbreitung von Deepfake-Videos seiner Ex-Frau Collien Fernandes gibt, während Ulmens Anwälte eine sofortige Beschwerde gegen das Urteil ankündigten. #DigitalViolence #Deepfakes #MediaLaw


