Im Prozess um den Mord an dem achtjährigen Fabian wurde festgestellt, dass er mit sechs Messerstichen getötet wurde, wobei die Tatwaffe ein einseitiges Messer mit einer Klinge von zehn bis fünfzehn Zentimetern war; die angeklagte 30-jährige Frau schweigt zu den Vorwürfen und es wurden keine Brandbeschleuniger am Fundort der Leiche gefunden, obwohl sie laut Anklage den Körper des Jungen anschließend mit Grillanzünder überschüttet und in Brand gesetzt haben soll. #RostockerMordprozess #Fabian #Messerstecherei
