„den Schwangerschaftsabbruch aus dem Strafgesetzbuch zu streichen und stattdessen ausschließlich im Gesundheitsrecht zu regeln“Mit Blick auf die Einführung eines „telemedizinisch begleiteten medikamentösen Schwangerschaftsabbruchs“ sagt Schumann, dass dies aus fachlicher Sicht zu begrüßen wäre. #Abtreibung #Frauenrechte #Schutzzonen

