Die Grünen machen Wahlwerbung mit "Taxi Banaszak" in Ostdeutschland. Die Bezeichnung "Taxi" darf nach §47 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) nur mit Taxigenehmigung verwendet werden. Missbrauch ist abmahnfähig und eine OWi nach §61 PBefG. Haben die Grünen eine Genehmigung? https://t.co/SKe5uVqCbq #Wahlwerbung #Taxigenehmigung #Ostdeutschland