Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Schuldspruch gegen Rene Benko wegen betrügerischer Krida bestätigt, jedoch den Teilfreispruch aufgehoben und zur Neuverhandlung an das Landesgericht Innsbruck zurückverwiesen, nachdem er im ersten Urteil teilschuldig gesprochen und zu zwei Jahren Haft verurteilt worden war, weil er seiner Mutter 300.000 Euro geschenkt hatte, wodurch er seine Gläubiger benachteiligte. #Benko #OGH #Wirtschaftsrecht
