Ab dem 1. November 2023 wird eine neue Bearbeitungsgebühr von zwei Euro für die Einfuhr von Billigprodukten aus Drittländern wie China und den USA in die EU erhoben, um die Kosten der Zollbearbeitung zu decken und die zunehmende Flut von Online-Importen zu regulieren. #Billigprodukte #Zollreform #EUHandel
