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#Patientenverfügung

Ärztliche Warnung: “Organspende” vom Toten existiert nicht. Jeder sollte Widerspruch festhalten! Karl Lauterbach will von jedermann “verlangen” seine Organe noch zu Lebzeiten zu geben - wenn man nicht rechtzeitig widersprochen hat. JEDER sollte bis zu seiner endgültigen Entscheidung über das Thema SOFORT sicherheitshalber einen formloaen schriftlichen Widerspruch zur Organentnahme vor Feststellung seines Todes anhand der sicheren Todeszeichen (kein “Hirntod”) festhalten. Diesen sollte man bei engen Verwandten oder Freunden hinterlegen oder -noch besser- als Teil einer umgassenden Patientenverfügung. Nur so ist man vor Ũbergriffen vom Typ Lauterbach geschützt. #Organspende #Gesundheit #Patientenrechte

ZEIT ONLINE Jun 6

Der Artikel behandelt den komplexen Fall des Arztes Aron Berger, der wegen Mordes an einem Patienten in einer bayerischen Klinik angeklagt wurde, nachdem zwei Personen, darunter eine Krankenschwester, während seiner Nachtschicht starben; trotz schwerwiegender Anschuldigungen wurde er schließlich freigesprochen, was die Schwierigkeiten und Risiken in der Intensivmedizin sowie die Bedeutung des Respekts vor dem Patientenwillen und transparenter Kommunikation beleuchtet. #Intensivmedizin #Patientenverfügung #PalliativeTherapie

Mordvorwurf gegen Oberarzt: Vorfall 7