Heute kam eine blinde Mindestpensionistin mit einer Klage zu mir, die sie erhalten hat, weil sie ihre Meinung zu einem bestimmten Thema in den Social Medien geäußert hat. Der durchaus bekannte Kläger hat eine Unterlassungsklage beim LG Krems eingebracht. Wir haben einen Streitwert von EUR 21.000,00. Das bedeutet, dass 👉die Klagebeantwortung, 👉ein vorbereitender Schriftsatz, 👉eine vorbereitende Tagsatzung und 👉eine Verhandlung von 3 Stunden locker EUR 6.782,16 ausmachen werden. Wenn die Mandantin verliert müsste sie nicht nur meine Kosten bezahlen, sondern wäre sie auch verpflichtet die Kosten der Gegenseite zu ersetzen. Diese betragen aufgrund der zusätzlichen Gerichtsgebühr (die der Kläger gezahlt hat) ca. EUR 7.574,16. Wenn Sie also verliert muss die blinde Mindestpensionsbezieherin ca. EUR 14.356,32 nur an Verfahrenskosten für ein Posting bezahlen. Selbst wenn die Mandantin Verfahrenshilfe beantragen würde, hätte sie zum einen keine freie Anwaltswahl und auch bei Prozessverlust müsste sie die Kosten der Gegenseite ersetzen. Und deshalb machen wir das einfach so, dass ich die Mandantin pro bono vertreten, damit sie zumindest freie Anwaltswahl hat. 🙂 @RABeneder @sascha_flatz #SozialeMedien #Recht #ProBono