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#RegensburgerDomspatzen
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Das Landgericht Regensburg hat die Schmerzensgeldklage eines Ex-Mitglieds der Domspatzen abgewiesen, da die Ansprüche wegen Verjährung nicht mehr geltend gemacht werden konnten, trotz des früheren sexuellen Missbrauchs in den 90er Jahren, während das Bistum Regensburg die Vorwürfe bestritt und freiwillige Zahlungen an andere Betroffene geleistet hat. #Missbrauch #RegensburgerDomspatzen #Verjährung

Ex-Domspatz hatte geklagt - Kein Schmerzensgeld für Missbrauch