Die österreichische Bundesregierung hat eine Neuregelung zur Begrenzung der Geltungsdauer von Sterbeverfügungen auf den Weg gebracht, die ab dem 1. Juni wieder auf ein Jahr festgelegt werden sollen, während die Notwendigkeit einer ärztlichen Bestätigung zur Entscheidungsfähigkeit der sterbewilligen Person vorgesehen ist, um die bisherigen unlimitierten Verfügungen nach einem Verfassungsgerichtshof-Urteil zu reformieren. #Sterbehilfe #Sterbeverfügungsgesetz #AssistierterSuizid
