Ein 42-Jähriger wurde vom Landgericht Berlin zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, weil er auf Wunsch einer psychisch kranken Frau, die seit Jahren ihren Sterbewunsch geäußert hatte, diese erwürgt hat, obwohl das Gericht feststellte, dass ihr die Möglichkeit zur Selbstbestimmung in den letzten Momenten genommen wurde. #TötungAufVerlangen #Sterbewunsch #Rechtsstaat
