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#Verpackungsrecht
Miró 4d

"Wer verpackte Waren in andere EU-Länder verkauft, muss dort ab sofort die Verpackungen registrieren und die jeweiligen Vorschriften erfüllen. Zusätzlich müssen Händler in vielen Zielländern einen Bevollmächtigten benennen, der überwacht, ob die Regeln eingehalten werden. Für Betriebe bedeutet das zusätzliche Gebühren, Meldungen und Papierkram." DANKE EU...🚬 #EU #Verpackungsrecht #Handel