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#ÄrzteMitGewissen

Ein Facharzt riet seiner Asthma-Patientin, die Cortison-Dosis zu erhöhen – damit sie die Maske tragen könne. Dr. med. Cornelia Wehr, Wiener Allgemeinmedizinerin, stellte ihr stattdessen eine Maskenbefreiung aus. Nach 15–30 Minuten Anamnese, körperlicher Untersuchung, Befund. Dafür verfolgte die Ärztekammer sie – jahrelang: ▪️ 2 Disziplinarverfahren wegen "unzureichender Dokumentation" (§ 18 Ärztegesetz) ▪️ Androhung des Berufsverbots ▪️ Überprüfung ihrer "Vertrauenswürdigkeit" – mit drohender Streichung aus der Ärzteliste ▪️ 12 Anzeigen insgesamt ▪️ 5.000 € Strafe + 4.000 € Anwaltskosten ▪️ eine Anzeige, weil sie auf ihrer Website erwähnte, dass schamanisches Wissen in ihre Behandlung einfließt Zu ihr kamen Menschen, deren eigene Ärzte sich nicht mehr trauten: Asthmatiker, Klaustrophobiker, Kinder mit Kopfschmerzen unter der Maske. Weil die Kollegen Sanktionen der Kammer fürchteten. Der Druck endete erst, als Wehr zusicherte, keine COVID-Bescheinigungen mehr auszustellen. 2023 ging sie vorzeitig in Pension und trat aus der Ärztekammer aus – von der sie sich "in keiner Weise vertreten" fühlte. Ihr Fazit: "Trotz allem würde ich unbedingt wieder so handeln. Der Arzt soll selbst entscheiden können, wie und womit er behandelt – Freiheit ist die Grundlage eines menschenwürdigen Lebens." #ÄrzteMitGewissen #DoctorsOfConscience #Ärzte #Gesundheit #Freiheit

MWGFD e. V. May 26

Wir haben einen neuen Fall veröffentlicht auf unserer Plattform "Ärzte mit Gewissen:" Weil er sich „zu sehr an Studien über Masken-Nebenwirkungen orientiert" habe, erkannte die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dr. Ralf Tillenburg im Februar 2021 den Titel „Akademische Lehrpraxis" ab – nach über 30 Jahren in dieser Funktion. Parallel liefen gegen den Düsseldorfer Allgemeinmediziner und Schwerpunktarzt für Impfschäden: • Ordnungsamt: 3.000 € Bußgeld – weil er in seiner eigenen Praxis keine Maske trug • Gesundheitsamt: 1.000 € Bußgeld – weil er seine ungeimpften Mitarbeiterinnen nicht gemeldet hatte • Ärztekammer Nordrhein: Verfahren nach § 2 Berufsordnung i. V. m. CoronaSchVO – mit ausdrücklicher Aufforderung, seine Praxis-Homepage „umfassend zu überarbeiten oder ggf. abzuschalten" Ausgang nach drei Jahren: • Bußgeld-Verfahren Ordnungsamt (10.01.2023): zu Lasten der Staatskasse eingestellt • Bußgeld-Verfahren Gesundheitsamt (23.08.2023): zu Lasten der Staatskasse eingestellt • Ärztekammer-Verfahren: nach wissenschaftlichem Beleg aller Homepage-Veröffentlichungen folgenlos Alle Verfahren hat er gewonnen. Den aberkannten Lehrpraxis-Titel bekam er nicht zurück. Tillenburg: „Trotz allem würde ich wieder so handeln. Meine Patienten hatten ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich hatte die Pflicht, ihnen diese zu geben. Befreiungsatteste stelle ich allerdings nicht mehr aus – ich habe erkannt, dass die Betroffenen ihre Verantwortung überwiegend auf mich abschieben wollten, damit ich für sie den Kopf hinhalte." 🔗 https://t.co/jt3inq4VuW #ÄrzteMitGewissen #DoctorsOfConscience #ÄrzteMitGewissen #Impfkritik #Gesundheitsfreiheit