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#Gesundheitsfreiheit
MWGFD e. V. May 26

Wir haben einen neuen Fall veröffentlicht auf unserer Plattform "Ärzte mit Gewissen:" Weil er sich „zu sehr an Studien über Masken-Nebenwirkungen orientiert" habe, erkannte die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf Dr. Ralf Tillenburg im Februar 2021 den Titel „Akademische Lehrpraxis" ab – nach über 30 Jahren in dieser Funktion. Parallel liefen gegen den Düsseldorfer Allgemeinmediziner und Schwerpunktarzt für Impfschäden: • Ordnungsamt: 3.000 € Bußgeld – weil er in seiner eigenen Praxis keine Maske trug • Gesundheitsamt: 1.000 € Bußgeld – weil er seine ungeimpften Mitarbeiterinnen nicht gemeldet hatte • Ärztekammer Nordrhein: Verfahren nach § 2 Berufsordnung i. V. m. CoronaSchVO – mit ausdrücklicher Aufforderung, seine Praxis-Homepage „umfassend zu überarbeiten oder ggf. abzuschalten" Ausgang nach drei Jahren: • Bußgeld-Verfahren Ordnungsamt (10.01.2023): zu Lasten der Staatskasse eingestellt • Bußgeld-Verfahren Gesundheitsamt (23.08.2023): zu Lasten der Staatskasse eingestellt • Ärztekammer-Verfahren: nach wissenschaftlichem Beleg aller Homepage-Veröffentlichungen folgenlos Alle Verfahren hat er gewonnen. Den aberkannten Lehrpraxis-Titel bekam er nicht zurück. Tillenburg: „Trotz allem würde ich wieder so handeln. Meine Patienten hatten ein Recht auf individuelle ärztliche Beurteilung, und ich hatte die Pflicht, ihnen diese zu geben. Befreiungsatteste stelle ich allerdings nicht mehr aus – ich habe erkannt, dass die Betroffenen ihre Verantwortung überwiegend auf mich abschieben wollten, damit ich für sie den Kopf hinhalte." 🔗 https://t.co/jt3inq4VuW #ÄrzteMitGewissen #DoctorsOfConscience #ÄrzteMitGewissen #Impfkritik #Gesundheitsfreiheit