Marine Le Pen wurde im Berufungsprozess wegen Veruntreuung von EU-Geldern mit einer verringerten Haftstrafe von 15 Monaten und einer Geldstrafe von 100.000 Euro belegt, was ihr theoretisch die Teilnahme an der Präsidentschaftswahl 2027 ermöglicht, jedoch mit einem Risiko verbunden ist, da die Staatsanwaltschaft innerhalb von zehn Tagen Berufung einlegen könnte. #MarineLePen #Rechtsextremismus #EUförderung




