Dieses Verfahren sollte man mit großem Interesse beobachten. Denn die Gerichte werden hier um eine Beweiserhebung nicht herumkommen. Der Zeitpunkt hat eine eigene Dimension: Dem BVerwG liegt die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das irritierende ÖRR-Urteil des VGH Mannheim vom 14. April 2026 inzwischen vor. #Gerichte #Beweisaufnahme #ÖffentlichRechtlicherRundfunk