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#EinstweiligeVerfügung

Nachdem wir gegen den WDR eine einstweilige Verfügung und 5000 € Ordnungsgeld wegen Missachtung derselben erwirkt haben, wurde nunmehr die komplette Maischberger-Sendung aus der Mediathek gelöscht. In dieser Sendung wurde ein von @weichreite geklautes Video rechtswidrig verbreitet. Die Anwälte des WDR haben uns zudem heute mitgeteilt, dass sie den Fall in der nächsten Instanz und auch in einer Hauptsacheklage weiter ausdiskutieren möchten, was wir sehr gerne machen werden. Schließlich gibt es genug Gebührenzahlergelder, da kann man auch mal oppositionelle Anwälte und Streamer finanzieren. Tichys Einblick zum Hintergrund auszugsweise: „Rechtsanwalt Haintz und sein Mandant wollen das nicht hinnehmen. Also beantragt Haintz, wegen der Missachtung und Nichtbefolgung der einstweiligen Verfügung ein Ordnungsgeld gegen den Sender zu verhängen. Und siehe da: Das Landgericht Köln verdonnert den WDR zu einem Ordnungsgeld in Höhe von 5.000 Euro.“ #WDR #Medienrecht #EinstweiligeVerfügung