Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass frühere Regelungen zu Grundleistungen für Asylbewerber mit dem Grundgesetz vereinbar sind, gleichzeitig aber die Politik mahnt, die Bedarfe der Hilfebedürftigen zeitgerechter und realistischer zu erfassen, da die Höhe der Leistungen für den Zeitraum vom 1. September 2018 bis zum 20. August 2019 als unzureichend bewertet wurde. #Asyl #Existenzminimum #Bundesverfassungsgericht
