Am Montag erschien die Korrektur in einer Anmerkung der Redaktion: „In einer früheren Version des Artikels hieß es, der Vater des Autors sei aufgrund seiner Vertreibung nicht rechtzeitig gegen Kinderlähmung geimpft worden. Die Impfung gegen Kinderlähmung gibt es aber erst seit 1955. Ein Zusammenhang zwischen der Vertreibung und der Erkrankung bestand somit nicht. Wir bedauern diesen Fehler und bitten, ihn zu entschuldigen.“ https://t.co/vSgTw6EBzi #Korrektur #Journalismus #Faktenprüfen