Die Forderung des Grünen Bayaz, den Länderfinanzausgleich an Sachsen-Anhalt zu beenden verstößt gegen die Verfassung. Wo bleibt denn hier der Verfassungsschutz? Die einseitige Beendigung oder ein gezielter Stopp der Zahlungen an Sachsen-Anhalt würde gegen das Grundgesetz verstoßen. Der Länderfinanzausgleich (heute formal der Finanzkraftausgleich) ist in Art. 107 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankert. Dort heißt es: „Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, ist sicherzustellen, dass die unterschiedliche Finanzkraft der Länder angemessen ausgeglichen wird; hierbei sind die Finanzkraft und der Finanzbedarf der Gemeinden (Gemeindeverbände) zu berücksichtigen.“ Quelle: Grok. #Verfassung #Finanzausgleich #Grundgesetz