Die Untersuchung von 19 Kinderspielzeugen durch die Arbeiterkammer Oberösterreich und die Umweltschutzorganisation Global 2000 hat ergeben, dass ein Produkt, ein Kinderschleim, gesundheitsschädliches Borsäure enthielt, obwohl die Konzentration nicht die EU-Spielzeugrichtlinie überschritt, jedoch ein Verstoß gegen die Auskunftspflicht laut REACH-Verordnung vorlag. #Kinderspielzeug #Borsäure #REACH
