Nach Eklat in Belgrad: Kritik an Michael Martens reißt nicht ab Auslöser war seine umstrittene Frage bei einer Pressekonferenz in Belgrad, was Europa tun könne, um der Ukraine dabei zu helfen, „mehr Russen zu töten“ – später präzisierte er auf russische Soldaten. Sein Arbeitgeber bedauerte die missverständliche Formulierung, verurteilte Martens jedoch nicht. Im Gespräch mit Russia Today kritisiert Rechtsanwalt Markus Haintz die Äußerung scharf und sieht darin ein Beispiel für eine zunehmende Verrohung und Kriegsrhetorik in Teilen der deutschen Medien. [Quelle: RT DE-Nachrichten live am 11. August 2026] Kommentar: Meine Stellungnahme zur Entgleisung des FAZ-Volksverhetzers Michael Martens bei RT. PS: Darf ich eigentlich noch mit RT sprechen und ein solches Interview verbreiten? Ja, darf ich. Zwar hat der Europäische Gerichtshof in einer Entscheidung am 2. Juli 2026 (Rechtssache C-67/25, Traugott Ickeroth) entschieden, dass das Verbreitungsverbot für Inhalte des russischen Staatssenders Russia Today (RT) auch dann gilt, wenn es sich um kostenlos zugängliche und nichtkommerzielle Webseiten handelt. Das ist aber nur einschlägig, wenn jemand dadurch praktisch Verbreitungs- oder sonstige Rundfunkdienstleistungen bzw. gleichartige Dienstleistungen für RT erbringt, § 18 Abs. 1 Nummer 1, d) Außenwirtschaftsgesetz. Im Fall, der vom Europäischen Gerichtshof entschieden wurde, haben (nichtkommerzielle) Telegram-Kanäle regelmäßig Inhalte von RT (kommentarlos) weitergeleitet und damit in einer Art und Weise verbreitet, die als eine solche Dienstleistung angesehen werden könnte. Das bedeutet aber nicht, dass meine Meinungs- und Pressefreiheit dahingehend eingeschränkt werden kann, dass ich nicht mehr mit RT reden dürfte. Selbstverständlich ist eine anschließende Verbreitung meines Interviews zulässig, Art. 5 Grundgesetz sowie Art. 10 EMRK. Sollte eine Staatsanwaltschaft wahnsinnig genug sein, das anders zu sehen, werden wir ein entsprechendes Verfahren selbstverständlich durch alle Instanzen führen, inklusive dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Markus Haintz Rechtsanwalt #Medienfreiheit #Ukraine #Kriegsrhetorik