Neuigkeiten im Fall des zweifachen Tötungsdelikts in einer Augsburger Asylunterkunft. Zur Erinnerung: In der Nacht zum 3. August tötete der 29-jährige Syrer Mohamad K. zwei Mitbewohner. Die Leichen des 54-jährigen Irakers und des 39-jährigen Syrers warf er dann in den Müllcontainer. Den 39-Jährigen enthauptete Mohamad K. und versteckte den Kopf in seinem Spind. Der Tatverdächtige fiel Stunden später Polizisten in der Innenstadt von München wegen auffälligem Verhalten auf, die ihn dann in Gewahrsam nahmen. Da bemerkte man dann, dass er der Tatverdächtige von Augsburg ist. Ich hatte den Aufenthaltsstatus des 29-jährigen Syrers angefragt. Ergebnis: Er war ausreisepflichtig, hatte also keinen legalen Aufenthaltstitel. Die Abschiebung konnte aufgrund eines Abschiebeverbots durch das BAMF nicht vollzogen werden. Eingereist ist Mohamad K. mit der ersten "Wir schaffen das"-Welle im Oktober 2015. Er erfüllte jedoch nie die Voraussetzungen für einen legalen Aufenthaltstitel. Elf Jahre lang. Jetzt hat er zwei Menschen getötet und wird uns noch lange erhalten bleiben. Das Bild zeigt die mit Steuergeldern finanzierte Unterkunft des seit Jahren ausreisepflichtigen Syrers in Augsburg, wo er die beiden Männer tötete. #MigrantCrime #Augsburg #Asylpolitik