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#Minderjährigenschutz

Die EU-Kommission plant mit dem EU Kids Act eine Regelung für die Nutzung sozialer Medien bei Minderjährigen in drei Altersstufen, wobei unter 13-Jährige ganz ausgeschlossen und für 13- bis 15-Jährige nur eingeschränkte Konten erlaubt sein sollen, während ab 15 Jahren ein eigenes Konto nur mit Nachweis der Sicherheit der Plattform möglich sein soll. #EUKidsAct #SozialeMedien #Minderjährigenschutz

Plan der EU-Kommission: Drei Altersstufen für Soziale Medien