Laut einer Studie des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) entstanden seit der Einführung des Mindestlohns im Jahr 2015 durch Verstöße gegen diese Regelungen wirtschaftliche Schäden von insgesamt 64 Milliarden Euro, wobei vor allem zwei Millionen Beschäftigte in Branchen wie Gastronomie und Handel aufgrund nicht vollständig vergüteter Arbeitszeiten zwischen 1,70 und 2,40 Euro pro Stunde weniger verdienen. #Mindestlohnbetrug #DGB #Arbeitsrecht
