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#Oktober2025
HeiLender™ Jun 16

Oktober 2025, Stapelfeld. Ein Mann, damals 35, wirft seine Tochter (ein Jahr und acht Monate alt) vor ein langsam fahrendes Auto. Das Kind erleidet durch den Aufprall leichte Verletzungen, Schürfwunden. Das Auto bremste gottseidank rechtzeitig. Das Gericht befand nun: Der Mann war in einer psychischen Ausnahmesituation, daher schuldunfähig. Somit wurde kein Strafverfahren eröffnet. Aber er ist auch nicht dauerhaft erkrankt, also muss er auch nicht in die Psychiatrie. Sollte die Staatsanwaltschaft keine Beschwerde einlegen, ist der Fall strafrechtlich abgeschlossen. Falls die Polizei den Fall an den sozialpsychiatrischen Dienst meldet, könnte dieser einen Antrag auf Unterbringung/Begleitung des Mannes stellen. Geschieht dies nicht, passiert dem Mann einfach mal GAR NICHTS. #Justiz #PsychischeGesundheit #Oktober2025