Nachdem sich einige über diese "banale" Meldung beschwert haben: Unser Mandant wollte von der Sparkasse wissen, ob auch er mit einem GdB von 50 % (Schwerbehinderung) dieselben Gebührenvergünstigungen erhält, wie andere, vergleichbare Kunden dieser Sparkasse. Die Bank fasste das als Provokation auf und kündigte das Konto sofort, was in solchen Fällen nicht ansatzweise üblich oder gar angezeigt ist. #Bank #Rechte #Schwerbehinderung