Das Bundesverfassungsgericht hat das Verbot von Sexpuppen, die wie Kinder aussehen, in Deutschland bestätigt und zwei Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, da der Schutz der Kinderintegrität höher gewichtet wurde als das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Beschwerdeführer. #Bundesverfassungsgericht #Sexpuppen #Kinderschutz


