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#virtuelleVergewaltigung

Das Oberlandesgericht Hamburg hat entschieden, dass der SPIEGEL weiterhin über die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen berichten darf, darunter die Behauptung, Ulmen habe sie »virtuell vergewaltigt« und Fake-Profile erstellt, wobei lediglich zwei Sätze aus dem Artikel geändert werden müssen, während der Kern der Berichterstattung unangetastet bleibt. #OLGHamburg #CollienFernandes #virtuelleVergewaltigung

Collien Fernandes - OLG Hamburg: SPIEGEL darf weiter über »virtuelle Vergewaltigung« berichten