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#Abstammungsrecht

Selbstverständlich nicht! Weil nämlich das Staatsbürgerschaftsrecht nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt auf dem Abstammungsprinzip beruht. Das Geburtsland-Prinzip kommt allenfalls ergänzend hinzu. Daß das Abstammungsprinzip eine deutsche Besonderheit oder irgendwie "anrüchig" sei, ist eine linke Hysterie, die in den Schröder-Jahren systematisch herangezüchtet wurde. #Staatsbürgerschaft #Abstammungsrecht #Politik

In German parentage law, children born through banned surrogacy abroad are often better legally protected than those in legal two-mother families, which family lawyer Lucy Chebout describes as a scandal that goes far beyond queer families and demands urgent reform of parentage law. (translated)

Leihmutterschaft: »Die Probleme betreffen nicht nur queere Paare«

Ein weitverbreitetes Mißverständnis, das endlich eimal aufgeklärt werden muß (und das alberne 3000-Seiten-"Gutachten" der sogenannten "Gesellschaft für Freiheitsrechte" bietet einen Anlaß dazu): ein "auf Abstammung fußendes Staatsbürgerschaftsrecht" galt in Deutschland nicht etwa nur bis 2000, sondern es gilt bis heute! Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt. (Und gerade dadurch wird ja deutlich, wie lachhaft die Insinuationen der GFF eigentlich sind). Einfaches Beispiel: wenn ein US-amerikanisches Ehepaar für ein Jahr als Entwicklungshelfer auf die Philippinen geht, und bei ihrer Rückkehr sind sie dann zu dritt – nun, dann sehen die US-Behörden ihr Kind mitnichten als "Philippino" ein und verweigern ihm die Einreise. Und zwar unabhängig davon, daß in den USA "intern" die Regel gilt, daß die Staatsbürgerschaft (auch) durch Geburt im Lande erworben wird. D.h. aber nicht, daß sie nicht – auch – durch Abstammung erworben werden könnte! Sondern das ist, wie in Deutschland natürlich der Regelfall. Überlegt mal, wie viele US-Soldaten seit dem zweiten Weltkrieg hier in Deutschland stationiert waren und wie viele US-amerikanische Kinder mithin auf deutschem Boden gezeugt und geboren worden sind. Niemand hat sie je "eingebürgert", sie waren alle von Natur aus US-Amerikaner! Es gilt daher in eigentlich jedem Staat der Welt das Abstammungsprinzip ("ius sanguinis"); in manchen Staaten (wie die USA oder Frankreich) wird es durch das Geburtslandprinzip ("ius soli") ergänzt. Die rotgrüne Schröder-Regierung schritt ab 1999 zur "Modernisierung" des Staatsbürgerschaftsrechts. Diese hatte nie zum Ziel, mehr Ausländer endlich zu Deutschen zu machen, sondern: systematisch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu erzeugen, mit Staatsbürgern zweiter Klasse – eben den Deutschen, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben – und Staatsbürgern erster Klasse, für die Deutschsein nur eine Option ist, neben der sie mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit haben. Bei Strafverfolgung kann man sich dann z.B. in die Türkei absetzen. Fort ist fort. Die rotgrünen Reformen waren wie jeder Unsinn, den die organisierte Linke anrichtet, von einer hanebüchenen Propaganda begleitet. Den Leuten wurde eingeredet, das Abstammungsrecht sei eine einmalige deutsche Besonderheit, die irgendwie mit Hitler zu tun habe und über die die ganze Welt den Kopf schüttele. Eine verdünnte Form dieses Unsinns ist eben der Glaube daran, das "ius sanguinis" sei dann 2000 von Schröder abgeschafft worden. Stimmt nicht – es gilt nach wie vor, und zwar überall! #Staatsbürgerschaft #Abstammung #Recht