Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Ermittlungsverfahren gegen den SZ-Redakteur Bernd Kramer gegen Auflage nach § 153a Abs. 1 StPO eingestellt. Kramer äußerte sich am 27. Januar 2025 wie folgt: „Sieg Heil, liebe CDU“ Die StA Berlin wollte den Fall zunächst nicht verfolgen, auf unsere erfolgreiche Beschwerde hin hat sie die Generalstaatsanwaltschaft dann aber dazu verpflichtet. Die StA Berlin teilte nicht mit, welche Auflage gestellt wurde, vermutlich eine Geldauflage. Wir haben nachgefragt und werden ergänzend berichten. Die Strafanzeige erfolgte durch mich. #BerlinerJustiz #Meinungsfreiheit #Politik