Ein weiteres deutsches Gerichtsurteil, das antisemitische Hetze unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit durchgehen lässt. Unfassbar und beschämend: Die Gleichsetzung des Davidsterns mit dem Hakenkreuz wird für zulässig erklärt. In einer Zeit, in der antisemitische Straftaten Höchststände erreichen, ist das ein Dammbruch. Deutschland darf sich nicht daran gewöhnen, dass Antisemitismus immer wieder vor Gericht relativiert wird. Die IHRA-Arbeitsdefinition muss auch der deutschen Justiz als Maßstab zur Bewertung antisemitischer Straftaten dienen. #Antisemitismus #Meinungsfreiheit #Gerechtigkeit

