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#Embryonenschutzgesetz

V Německu je leihmutterschaft oficiálně zakázaná, avšak zákon ve skutečnosti vyžaduje politickou revizi, protože současné omezení pouze posílá německé páry do zahraničí, zejména do Georgie a USA, kde čelí vysokým nákladům a riziku vykořisťování, což podtrhuje nedostatečnost a zastaralost německého embryonového zákona z roku 1990. #Leihmutterschaft #Rechtsprechung #Embryonenschutzgesetz

Wie das deutsche Verbot Leihmutterschaft ins Ausland verlagert

„Embryonenschutzgesetz (ESchG) – § 1 Mißbräuchliche Anwendung von Fortpflanzungstechniken (1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer […] 7. es unternimmt, bei einer Frau, welche bereit ist, ihr Kind nach der Geburt Dritten auf Dauer zu überlassen (Ersatzmutter), eine künstliche Befruchtung durchzuführen oder auf sie einen menschlichen Embryo zu übertragen. (3) Nicht bestraft werden […] 2. in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 7 die Ersatzmutter sowie die Person, die das Kind auf Dauer bei sich aufnehmen will. Adoptionsvermittlungsgesetz (AdVermiG) § 13a Ersatzmutter Ersatzmutter ist eine Frau, die auf Grund einer Vereinbarung bereit ist, 1. sich einer künstlichen oder natürlichen Befruchtung zu unterziehen oder 2. einen nicht von ihr stammenden Embryo auf sich übertragen zu lassen oder sonst auszutragen und das Kind nach der Geburt Dritten zur Adoption oder zur sonstigen Aufnahme auf Dauer zu überlassen. § 13b Ersatzmuttervermittlung Ersatzmuttervermittlung ist das Zusammenführen von Personen, die das aus einer Ersatzmutterschaft entstandene Kind annehmen oder in sonstiger Weise auf Dauer bei sich aufnehmen wollen (Bestelleltern), mit einer Frau, die zur Übernahme einer Ersatzmutterschaft bereit ist. Ersatzmuttervermittlung ist auch der Nachweis der Gelegenheit zu einer in § 13a bezeichneten Vereinbarung. § 13c Verbot der Ersatzmuttervermittlung Die Ersatzmuttervermittlung ist untersagt. § 14b Strafvorschriften gegen Ersatzmuttervermittlung (1) Wer entgegen § 13c Ersatzmuttervermittlung betreibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Wer für eine Ersatzmuttervermittlung einen Vermögensvorteil erhält oder sich versprechen lässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Handelt der Täter gewerbs- oder geschäftsmäßig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. (3) In den Fällen der Absätze 1 und 2 werden die Ersatzmutter und die Bestelleltern nicht bestraft.“ https://t.co/IPibWFcZYw #Ersatzmutterschaft #Adoption #Fortpflanzung

The faction leader of the largest governing party is doing something that would be illegal in Germany. (translated)