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#Juristerei

Ich weiß nun, was mich an Frauke Brosius-Gersdorf so entsetzt: Es hat mit der deutschen Juristerei und einem obszönen Selbstverständnis zu tun. Brosius-Gersdorf skandalisiert bekanntlich, dass sie nicht zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt wurde. Zur Begründung führt sie „rechte Kampagnen“ und die „Politisierung“ der Richterwahl an. Ihre Positionen, etwa zum Schwangerschaftsabbruch, seien „Ausdruck wissenschaftlicher Freiheit“; diese werde „durch meine Nichtwahl sanktioniert“. Sie tut damit so, als seien ihr Rechtfertigungsaufsatz für eine Impfpflicht und ihre Aussagen zur Abtreibung vorpolitische, rein wissenschaftliche Beiträge gewesen. Die Rechtswissenschaft, die es außerhalb des Gesellschaftlichen nicht gibt und deren Gegenstand gerade die normative Ordnung des Gesellschaftlichen ist, als unpolitisch zu betrachten, ist grotesk! Nicht minder dreist ist es übrigens, ihre Nichtwahl als Gefährdung des Rechtsstaats zu werten. Angesichts so viel juristischer Selbstverherrlichung bin ich geneigt, sie an die Rolle der deutschen Juristerei im Nationalsozialismus zu erinnern. Auch sie war seinerzeit keineswegs unpolitisch, sondern übersetzte die politische Ideologie der Nationalsozialisten in Rechtslehre und Rechtsprechung – „nach allen Regeln dieser Zunft“, wie der Jurist und Publizist Sebastian Cobler 1985 schrieb. Die ernsthafte institutionelle Aufarbeitung der eigenen Rolle setzte erst ein, als viele Taten längst verjährt und zahlreiche Verantwortliche bereits verstorben waren. Das lange Schweigen zeugte gerade nicht von wissenschaftlicher Selbstdistanz, sondern von politischem Selbstschutz. Die deutsche Juristerei hätte also allen Grund, ihrer angeblichen politischen Unschuld zu misstrauen. Brosius-Gersdorf tut das Gegenteil: Sie verklärt ihre Politik zur Wissenschaft und den Widerspruch dagegen zum Angriff auf den Rechtsstaat. Es ist in jeder Hinsicht obszön. #Rechtsstaat #Juristerei #Gesellschaft