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#Maskenpflicht

Ohne die Sichtbarmachung der Pandemie hätte sie keiner bemerkt Teil 2 - der angekündigten BfArM Aktenauswertung: Der Maskenzwang — oder was der Staat über seine eigenen Masken wusste Eine Pandemie ist unsichtbar. Man sieht kein Virus. Man sieht keine Inzidenz. Man sieht keinen R-Wert. Das muss erst kreativ erschaffen werden - also her mit dem PCR - Test - Regime für die Etablierung der Testplandemie (ich berichtete https://t.co/PcyzKjW28d Was man sah, waren Masken. Die mussten her, weil sich nur so eine nicht existente Testplandemie auch in den Köpfen der Bürger einfräst. Drei Jahre lang war das Stück Stoff, OP Maske bis FFP3 vor dem Gesicht das einzige physische Zeichen dafür, dass etwas Außergewöhnliches im Gange sei. Es hing in der Bahn, im Supermarkt, im Klassenzimmer, im Wartezimmer, auf dem Bahnsteig. Es war das Dauersignal, dass die Lage ernst sei. Wer die Maske abnahm, widersprach nicht einer Hygieneregel — er widersprach der Lage selbst und jene die es sahen befürchteten den eiligen Tod, weil es da einen gab, der die Regeln nicht befolgte. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Parallelblick zur Lernkurve) . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Genau deshalb lohnt sich der Blick in die Akten der BfArM (einer Bundesoberbehörde unter der Fachaufsicht des Bundesministerium der Gesundheit - seinerzeit also unter Jens Spahn, derzeit eine Vertrauensperson für Fragen des Deutschen Haushalts - soweit der Par . Denn dort steht, was die zuständige Behörde über diese Masken tatsächlich wusste. Und es steht nicht das, was am Bahnsteig zu lesen war. Zum Stichtag 2. April 2020 lagen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte 43 Anträge auf Sonderzulassung für Atemschutzmasken vor — medizinische Masken wie FFP-Masken [BfArM-Akten, BER p936/p942; Lagebild Bundeskanzleramt, 06.04.2020]. Die Prüfung erfolgte, so die Akte wörtlich, „nach internen Kriterien". Halten wir das fest. Nicht nach der Norm EN 149. Nicht nach einer Konformitätsbewertung durch eine Benannte Stelle. Nicht nach einem veröffentlichten Prüfmaßstab, den irgendein Bürger hätte nachlesen können. Sondern nach internen Kriterien, die bis heute nicht im Volltext veröffentlicht sind. Möglicherweise ist der Punkt - Prüfung wer am meisten Geld zahlt enthalten - niemand weiß es bis heute. Das war der Marktzugang für das Produkt, das wenige Wochen später bundesweit zur Rechtspflicht wurde. „Nicht an Formalien scheitern" Es blieb nicht bei der Sonderzulassung der Masken. Der Bund beantragte in der 93. Gesundheitsministerkonferenz die Ergänzung der Medizinischer-Bedarf-Versorgungssicherstellungsverordnung (MedBVSV). Der Beschlussvorschlag ist in den Akten. Er lautet, sinngemäß und in Teilen wörtlich: Ein fehlendes oder unvollständiges Konformitätsbewertungsverfahren einschließlich fehlender CE-Kennzeichnung sei für das Inverkehrbringen „unschädlich", sofern das BMG oder eine von ihm beauftragte Stelle in einem vom BMG gebilligten Verfahren festgestellt habe, dass die Ware den Anforderungen entspreche [T3 p74; 93. GMK, Beschlussvorschlag Bund, Ziff. 1a]. Die Begründung dafür steht direkt daneben. Sie ist nicht medizinisch. Sie ist nicht epidemiologisch. Sie lautet: Der Einsatz qualitativ geeigneter Schutzmasken solle „nicht an Formalien scheitern" [T3 p74]. Übersetzt heißt das, dass der Staat Millionen Masken gekauft hatte, die formal nicht verkehrsfähig waren. Statt sie zu vernichten, änderte Spahn die Regel, an der sie gescheitert waren. Das ist der Vorgang in einem Satz — und er stammt nicht von einem Kritiker, sondern aus dem Beschlussvorschlag des Bundes. Der Haftungstrick, den kaum jemand bemerkt hat Im selben GMK-Beschluss steht eine Zeile, die juristisch mehr wiegt als alles andere: „Bund und Länder stellen fest, dass sie bei der Beschaffung, Bevorratung und Abgabe von Persönlicher Schutzausstattung [...] hoheitlich und im Wege der Amtshilfe handeln." [T3 p75; 93. GMK Beschluss Nr. 2] Man muss wissen, was dieser Satz bewirkt. Wer ein mangelhaftes Produkt in Verkehr bringt, haftet nach dem Produkthaftungsgesetz — verschuldensunabhängig. Der Geschädigte muss keinen Vorwurf beweisen, nur den Fehler, den Schaden und die Ursächlichkeit. Wer dagegen „hoheitlich" handelt, haftet nach § 839 BGB in Verbindung mit Art. 34 GG. Und da gilt: Verschulden erforderlich. Amtspflichtverletzung erforderlich. Dazu die Subsidiaritätsklausel des § 839 Abs. 1 Satz 2 BGB. Der Bund hat sich mit einem Federstrich aus der Gefährdungshaftung in die Verschuldenshaftung bewegt — für Produkte, die er zeitgleich zur Rechtspflicht machte, und deren Konformitätsmängel er zeitgleich für „unschädlich" erklärte. Das ist kein Zufall. Das ist Handwerk. 15 Masken pro Woche — der eigentliche Treiber Woher kam die Nachfrage? Nicht aus einer neuen Studienlage. Das Protokoll der 20. Bund-Länder-Besprechung (Gewaltendurchbrechung) Medizinprodukte vom 16. Dezember 2020 hält fest: Das BMG informiert über die Entscheidung der Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin, vulnerable Personen über die Wintermonate mit insgesamt 15 FFP2-Masken auszustatten — eine Maske pro Woche, ausgegeben über die Apotheken [T3 p103]. Eine Maske pro Woche. Für ein Produkt, dessen Schutzwirkung wesentlich vom korrekten Sitz, von Dichtsitzprüfung und von der Tragedauer abhängt. Die Zahl 15 folgt aus dem Kalender, nicht aus der Aerosolforschung. Der Treiber war ein politischer Zielwert. Die Evidenz kam gar nicht vor. Der doppelte Maßstab war, dass dieselbe Behörde, dieselbe Woche sich widerprach. Am 27. März 2020 übermittelte der BfArM-Präsident dem BMG einen Bericht zum Regelungsbedarf. In einem einzigen Dokument stehen beide Maßstäbe nebeneinander. Zu Arzneimitteln heißt es: Eine weitere Vereinfachung oder Beschleunigung des Zulassungsverfahrens sei „nicht erforderlich". Das AMG sehe mit § 28 Abs. 3 AMG bereits die beschleunigte bzw. vorzeitige Zulassung vor; unter Berücksichtigung des Zwecks, die Bevölkerung mit „ausreichend geprüften und damit sicheren Arzneimitteln" zu versorgen, seien die bestehenden Regelungen ausreichend [BER p306]. Wenige Seiten weiter, zu Schutzausrüstung: Man solle überlegen, die Bundesoberbehörde zu ermächtigen, Sonderzulassungen auch an andere als die Hersteller zu erteilen. Das BfArM habe derartige Sonderzulassungen „jüngst bereits erteilt; dies begegnet jedoch rechtlichen Bedenken" [BER p310]. Für Arzneimittel galt ausreichend geprüft und damit sicher. Für Masken kann man die Norm nachträglich ausweiten, weil man sie schon überschritten hatte. Dieselbe Behörde. Derselbe Bericht. Dasselbe Datum. Und die Wirksamkeit? Jetzt die Frage, die man eigentlich zuerst hätte stellen müssen. Die maßgebliche systematische Übersichtsarbeit ist der Cochrane-Review von Jefferson u. a., veröffentlicht am 30. Januar 2023 (Cochrane Database Syst Rev 2023;1:CD006207). Er wertet randomisierte und cluster-randomisierte Studien zu physikalischen Maßnahmen aus. Ergebnis für das Maskentragen in der Allgemeinbevölkerung: Es macht wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied für grippeähnliche bzw. COVID-ähnliche Erkrankungen. Auch für den Vergleich FFP2/N95 gegen medizinische Masken blieb das Ergebnis unsicher. Nun die faire Gegenrede, die man kennen muss, bevor man diesen Satz zitiert: Die Chefredakteurin der Cochrane Library, Karla Soares-Weiser, stellte am 10. März 2023 klar, die Behauptung, der Review zeige „Masken wirken nicht", sei eine unzutreffende und irreführende Auslegung. Zutreffend sei: Untersucht worden sei, ob Maßnahmen zur Förderung des Maskentragens die Ausbreitung verlangsamen — und das Ergebnis sei ergebnisoffen („inconclusive"). Angesichts der Grenzen der Primärstudien könne der Review die Frage, ob das Maskentragen selbst das Risiko senke, nicht beantworten. Man lese diesen Satz zweimal. Die Klarstellung, die als Verteidigung der Maskenpflicht zitiert wird, ist ihre schärfste Anklage. Denn Gegenstand jeder staatlichen Maßnahme ist nicht das Maskentragen als Naturvorgang. Gegenstand ist genau das, was Cochrane untersucht hat: die Maßnahme zur Durchsetzung des Maskentragens. Der Bußgeldbescheid. Das Hausverbot. Die 3G-Kontrolle. Die Schulordnung. Cochrane sagt zu genau dieser Maßnahme: Die Evidenz ist ergebnisoffen. Ein Grundrechtseingriff, der Millionen Menschen über Jahre traf, ruht auf einer Evidenzbasis, die die weltweit angesehenste Institution für Evidenzsynthese als ergebnisoffen bezeichnet. Das ist kein Randbefund. Das ist der Befund. Die Einzelstudien passen dazu. Die dänische DANMASK-19-Studie (Bundgaard u. a., Annals of Internal Medicine 2021) fand bei rund 4.800 ausgewerteten Teilnehmern keinen statistisch signifikanten Unterschied: 1,8 Prozent Infektionen in der Maskengruppe, 2,1 Prozent in der Kontrollgruppe. Man kann über diese Zahlen streiten. Man kann nicht behaupten, sie trügen einen jahrelangen bundesweiten Zwang. Was am Ende übrig blieb Die Bilanz der Beschaffung ist inzwischen öffentlich, und sie stammt vom Bundesrechnungshof. Unter Bundesgesundheitsminister Jens Spahn wurden 5,8 Milliarden Masken beschafft — ohne Verhandlung, zu Festpreisen. Bis 2024 hat der Bund dafür rund 5,9 Milliarden Euro ausgegeben. Im Inland verteilt wurden etwa 1,7 Milliarden Masken. Mehr als die Hälfte der Beschaffungsmenge musste vernichtet werden oder steht zur Vernichtung an. Der Bundesrechnungshof nennt das eine massive Überbeschaffung. Aus nicht abgenommener Ware laufen nach dessen Bericht rund 100 Klagen mit einem Gesamtstreitwert von 2,3 Milliarden Euro. Der Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof — rund 170 Seiten, im Auftrag des damaligen Ministers Lauterbach erstellt — wurde monatelang im Ministerium zurückgehalten, dem Haushaltsausschuss als Verschlusssache und in geschwärzter Fassung zugeleitet. Einzelne Seiten sind vollständig unlesbar. Sudhof selbst durfte im Ausschuss nur vertraulich aussagen; eine unbeschränkte Aussagegenehmigung hatte sie nicht. Ein Untersuchungsausschuss nach Art. 44 GG ist bis heute nicht zustande gekommen. Grüne und Linke erreichen das Quorum nicht; die Regierungsfraktionen machen den Weg nicht frei. Die am 10. Juli 2025 eingesetzte Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie" soll ihren Abschlussbericht erst Ende Juni 2027 vorlegen — sie erhebt keine Beweise mit den Mitteln des Strafprozesses. Über 170 Strafanzeigen bei der Generalstaatsanwaltschaft Berlin wurden nach Pressedarstellung am 9. März 2026 ohne Aufnahme von Ermittlungen eingestellt: kein Anfangsverdacht - so geht ministeriales Weisungsrecht für Staatsanwaltschaften. Fünf Komma neun Milliarden Euro. Die Hälfte der Ware in der Verbrennung. Kein Untersuchungsausschuss. Keine Ermittlungen. Ein geschwärzter Bericht. Alle warten mutmaßlich sehnsüchtig auf den Eintritt der Verjährung. Jens Spahn indes gelangt wegen seiner besonderen Expertise wieder in den Haushaltsausschuss. Dort - so finden die Genossen und Christdemokraten - hat er sein größtes Talent schon im BMG unter Beweis gestellt. Der Kern Fassen wir zusammen, was aus den Akten der eigenen Behörde folgt: Der Staat erklärte fehlende Konformitätsbewertungen für unschädlich, damit seine Bestände in den Verkehr durften. Er erklärte sich beim Vertrieb zum Hoheitsträger, damit er nicht nach Produkthaftungsrecht einstehen musste. Er setzte eine politische Zielzahl fest, bevor er eine Evidenzfrage stellte. Und er machte das Produkt, für das er all das tat, zur bußgeldbewehrten Pflicht für 83 Millionen Menschen. Zur Wirksamkeit dieses Zwangs sagt die beste verfügbare Evidenzsynthese: ergebnisoffen. Invertiert gesprochen: "evidenzlos". Die Maske hat vieles getan. Sie hat eine unsichtbare Lage sichtbar gemacht. Sie hat Zustimmung durch Panikmache organisiert, Abweichung markiert und so Coronaleugner und "Staatsfeinde" sichtbar gemacht, die es zu unterdrücken galt. Die Dringlichkeit wurde permanent gehalten. Sie hat die Pandemie in jedem Bus, jedem Klassenzimmer, jedem Supermarkt präsent gehalten — dort, wo kein Mensch je einen Ct-Wert oder eine Intensivbelegung zu Gesicht bekam. Alle sollten Todesangst bekommen. Was sie nachweislich nicht getan hat, ist das, wofür sie angeordnet wurde, nämlich die Infektionszahlen eindämmen. Quellen BfArM-Aktenbestand (nach IFG freigegebenes Konvolut Referat 93, Zitierschema [Quelle pSeite; Datum; Betreff]): BER p306, p310 (27.03.2020, Regelungsbedarf Rechtsverordnung nach IfSG) · BER p936/p942 (06.04.2020, Lagebild Bundeskanzleramt) · T3 p73–75 (93. GMK, Beschlussvorschlag Bund) · T3 p103 (16.12.2020, 20. Bund-Länder-Besprechung, TOP II) Evidenz:Jefferson T u. a., Physical interventions to interrupt or reduce the spread of respiratory viruses, Cochrane Database of Systematic Reviews 2023, Issue 1, Art. No. CD006207 (DOI 10.1002/14651858.CD006207.pub6) · Soares-Weiser K, Statement on „Physical interventions…" review, Cochrane, 10.03.2023 · Bundgaard H u. a., Effectiveness of Adding a Mask Recommendation to Other Public Health Measures to Prevent SARS-CoV-2 Infection in Danish Mask Wearers, Ann Intern Med 2021;174:335–343 · Abaluck J u. a., Impact of community masking on COVID-19: a cluster-randomized trial in Bangladesh, Science 2022;375:eabi9069 Beschaffung und Aufarbeitung:Bericht des Bundesrechnungshofes zur Maskenbeschaffung (Zahlen nach Berichterstattung t-online v. 08.07.2025 und https://t.co/hlBH271abv v. 13.09.2026) · Bericht der Sonderbeauftragten Margaretha Sudhof (Deutsches Ärzteblatt v. 10.07.2025; Tagesspiegel v. 08./09.07.2025) · Deutscher Bundestag, Einsetzung der Enquete-Kommission „Aufarbeitung der Corona-Pandemie und Lehren für zukünftige pandemische Ereignisse", BT-Drs. 21/562, Beschluss v. 10.07.2025 · S. Michel, (Kein) Untersuchungsausschuss Masken, JuWissBlog Nr. 96/2025 v. 21.10.2025 #Pandemie #Maskenpflicht #COVID19

Eva Herman Aug 12

NEVER FORGET: The governor of Florida, Ron DeSantis, in his best Covid form: "You don’t have to wear those masks. Please take them off. Honestly, it doesn’t do anything at all. We need to stop this Covid theater. So, if you want to wear them, fine, (translated)

Laborunfall als Ursprung von COVID-19 bestätigt – Kongressbericht und Regierungsposition im Überblick (https://t.co/3kgPYYX0zx leitet auf eine Internetseite des Weißen Hauses um) Dort lässt sicher folgender Bericht aus Dezember 2024 herunterladen: https://t.co/x4GGJuuCAm Der 520-seitige Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses des US-Repräsentantenhauses zur Coronavirus-Pandemie vom 4. Dezember 2024 kommt zu dem Ergebnis, dass SARS-CoV-2 durch einen Labor- oder forschungsbezogenen Unfall entstanden ist. Die US-Exekutive hat diese Einschätzung im Verlauf des Jahres 2025 zur offiziellen Position erhoben und daraus rechtliche Konsequenzen gezogen. Ich habe den Bericht erst jetzt gelesen und mir war nicht klar, wie deutlich sich die US Position bereits aufgrund des Berichts des Untersuchungsausschusses geändert hat. Eine Enquete - Kommission in Deutschland als parlamentarischer Selbstbeweihräucherungsakt zeigt auf, wie verkommen bereits das Regierungssystem ist, dass nicht der Aufklärung und Wahrheit dient, sondern den Tätern und ihrer Vertuschung. Das hält bis heute an. Nun zum Abschlussbericht - des Untersuchungsausschusses: Das Select Subcommittee on the Coronavirus Pandemic des Committee on Oversight and Accountability im US-Repräsentantenhaus legte am 4. Dezember 2024 unter dem Titel „After Action Review of the COVID-19 Pandemic: The Lessons Learned and a Path Forward" seinen Abschlussbericht vor. Grundlage sind über 100 Untersuchungsschreiben, 38 protokollierte Vernehmungen und Depositionen, 25 Anhörungen sowie mehr als eine Million gesichtete Dokumentseiten aus dem Untersuchungszeitraum Februar 2023 bis Dezember 2024. Der Ausschussvorsitzende Brad R. Wenstrup, D.P.M., bezeichnet die Untersuchung im Vorwort als die bislang gründlichste Aufarbeitung der Pandemie. Die zentralen Feststellungen Ursprung des Virus. Der Ausschuss stellt fest, dass die Beweislage für die Laborthese spreche. Er stützt sich auf das Factsheet des US-Außenministeriums vom Januar 2021, die Bewertung des Office of the Director of National Intelligence vom Juni 2023 sowie auf die 2023 veröffentlichten Einschätzungen von FBI (mittlere Konfidenz) und Energieministerium (geringe Konfidenz). Forschungsfinanzierung. Die US-amerikanischen National Institutes of Health haben Gain-of-Function-Forschung am Wuhan Institute of Virology finanziert (Der Organisation EcoHealth Alliance, Inc. wirft der Bericht verspätete Berichterstattung, die unterlassene Meldung eines gefährlichen Experiments und Falschangaben gegenüber dem NIH vor. Vertuschung. Chinesische Regierungsstellen, Behörden innerhalb der US-Regierung und Teile der internationalen Wissenschaftsgemeinschaft haben versucht, Tatsachen zum Pandemieursprung zu verdecken. (Anmerkung von mir: ist bis heute in Deutschland der Fall. Alles wird hier dazu in Deutschland immer noch zensiert und von den ÖR - Medien totgeschwiegen) Mittelmissbrauch. Der Bericht beziffert die Betrugsschäden beim Paycheck Protection Program auf mindestens 64 Milliarden US-Dollar und bei den pandemiebedingten Arbeitslosenleistungen auf mehr als 191 Milliarden US-Dollar. Grundrechte. Der Ausschuss hält fest, dass die Verfassung in Krisenzeiten nicht suspendiert werden könne und dass Freiheitsbeschränkungen Misstrauen gegenüber dem Gesundheitswesen säten. Er bewertet die Sechs-Fuß-Abstandsregel als nicht quantitativ wissenschaftlich belegt, Maskenpflichten als wirkungsarm bis wirkungslos und langanhaltende Lockdowns als in der Gesamtbilanz schädlich. Impfstoffe. Operation Warp Speed wird ausdrücklich als Erfolg in dem Bericht gewürdigt, der Millionen Leben gerettet habe. (Anmerkung: dürfte nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft nicht mehr zu halten sein). Kritisiert werden hingegen Impfpflichten, die Behandlung natürlicher Immunität und die Transparenz der Impfstoffsicherheitssysteme. Strafrechtliche Bezüge. Der Bericht enthält Feststellungen zu mutmaßlichen Falschaussagen gegenüber dem Kongress nach 18 U.S.C. § 1001 und § 1621 sowie zur mutmaßlichen Vernichtung von Bundesakten nach 18 U.S.C. § 2071. Andrew M. Cuomo 18 U.S.C. § 1001 – Falschaussage gegenüber dem Kongress Gegenstand: Verneinung jeder Beteiligung an und Erinnerung an den „July 6 Report" Vernehmung vom 11.6.2024 Förmliche Verweisung an das DOJ am 30.10.2024 Zusätzlich, ohne Strafnorm: Verhalten „vereinbar mit" Zeugenbeeinflussung und Behinderung Dr. Peter Daszak (EcoHealth Alliance) 18 U.S.C. § 1001 – Falschaussage gegenüber dem Kongress 18 U.S.C. § 1621 – Meineid (öffentliche Anhörung vom 1.5.2024, unter Eid) Gegenstand: Widerspruch zwischen Aussagen und vorliegenden Dokumenten; konkrete Einzelaussagen im Bericht nicht benannt Umfeld: Verfälschung veröffentlichter E-Mails, unwahre Angabe zur FBI-Korrespondenz, bewusst reduzierte Dokumentenproduktion Keine DOJ-Verweisung im Bericht dokumentiert Dr. David M. Morens (NIAID) 18 U.S.C. § 1001 – Falschaussage gegenüber dem Kongress Vier Aussagen aus der Vernehmung vom 18.1.2024: FOIA-Umgehung, Löschung amtlicher Aufzeichnungen, Mitwirkung an Daszaks NIH-Schriftverkehr, weitere private E-Mail-Konten – jeweils verneint 18 U.S.C. § 2071 – Vernichtung von Bundesakten (eigenständige Feststellung, S. 474) § 1621 nur im Inhaltsverzeichnis, nicht in der Feststellung – Vernehmung erfolgte nicht unter Eid Keine DOJ-Verweisung im Bericht dokumentiert Dr. Anthony Fauci (ehem. Direktor NIAID) Gain-of-Function-Definition (S. 139): Aussage vor Senator Rand Paul, das NIH habe keine GoF-Forschung am WIV finanziert – gestützt auf eine „operative" Definition, die nicht der damals vom NIH verwendeten entsprach. Bewertung: habe die Öffentlichkeit in die Irre geführt („misled the public"), ausdrücklich keine Straftat. Lab-Leak als Verschwörungstheorie (S. 290): Podcast „Newt's World" vom 9.2.2020 – die Laborthese sei eine Verschwörungstheorie „without any scientific basis for it". Übertragbarkeit nach Impfung (S. 297): CBS „Face the Nation" vom 16.5.2021 – Geimpfte würden zur „Sackgasse" für das Virus; eine Übertragung nach Impfdurchbruch sei sehr unwahrscheinlich. Zusätzlich, ohne Aussagebezug: die Feststellung, er habe die Entstehung des „Proximal Origin"-Papiers veranlasst, um die Laborthese zu widerlegen (S. 5 ff.). EX-Präsident Joe Biden CNN Town Hall vom 21.7.2021 (S. 296): Wer geimpft sei, komme nicht ins Krankenhaus, nicht auf die Intensivstation und sterbe nicht. Der Bericht stützt sich auf einen Faktencheck von Associated Press vom 22.7.2021, wonach zu diesem Zeitpunkt bereits rund 5.500 geimpfte Personen hospitalisiert oder verstorben waren. Ankündigung der Impfpflicht vom 9.9.2021 (S. 297): Man werde geimpfte Beschäftigte vor ungeimpften Kollegen schützen – nach Bewertung des Ausschusses eine implizite Behauptung, Impfung verhindere Weitergabe. Einordnung im Bericht: „false statements", die zur Verwirrung beigetragen und das Impfvertrauen gesenkt hätten. Dr. Rochelle Walensky (ehem. Direktorin CDC) Rachel Maddow Show vom 29.3.2021 (S. 297): CDC-Daten zeigten, dass Geimpfte das Virus nicht trügen, nicht erkrankten, und zwar nicht nur in Studien, sondern auch in realen Daten. Widerlegt durch die CDC-Pressestelle selbst am 1.4.2021 gegenüber der New York Times. Ihre Einlassung vor dem Ausschuss am 13.6.2023: sie habe „in Verallgemeinerungen" gesprochen. Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus / WHO Antwortschreiben vom 15.6.2020 an das Oversight Committee (S. 179): mindestens eine falsche Angabe – die Wuhan Municipal Health Commission habe der WHO am 31.12.2019 eine Häufung von Lungenentzündungsfällen gemeldet. Dieselbe Darstellung auf der WHO-Website bis 29.6.2020 und in der Pressekonferenz vom 20.4.2020 („Der erste Bericht kam aus Wuhan, aus China selbst"). Am 30.6.2020 still korrigiert: tatsächlich habe das WHO-Länderbüro einen Medienbericht aufgegriffen. Bewertung: die WHO habe die KPCh vor Rechenschaft abgeschirmt. Chinesische Regierung / KPCh Systematische Untererfassung von Infektions- und Todeszahlen. Unterlassene Meldung des Ausbruchs an die WHO – vom Ausschuss als Verstoß gegen Art. 6 und 7 der Internationalen Gesundheitsvorschriften gewertet. Druck auf Ärzte, Erklärungen zu unterzeichnen, sie hätten „Falschaussagen" gemacht und „die öffentliche Ordnung erheblich gestört". Die Position der US-Regierung Die Feststellungen des Ausschusses sind im Jahr 2025 von der Exekutive aufgegriffen worden: April 2025 – Die Domain https://t.co/gvCltG1p2o leitet auf eine Seite des Weißen Hauses um, die einen laborbezogenen Vorfall im Zusammenhang mit Gain-of-Function-Forschung als wahrscheinlichsten Ursprung von COVID-19 bezeichnet. 5. Mai 2025 – Die Executive Order „Improving the Safety and Security of Biological Research" beendet die Bundesfinanzierung gefährlicher Gain-of-Function-Forschung in Staaten ohne hinreichende Aufsicht. 18. Juli 2025 – Das Gesundheitsministerium und das Außenministerium erklären förmlich die Zurückweisung der 2024 beschlossenen Änderungen der Internationalen Gesundheitsvorschriften der WHO. Parallel läuft im Vollzug der Austritt der Vereinigten Staaten aus der Weltgesundheitsorganisation. Einordnung Der Abschlussbericht ist ein Dokument der Legislative, nicht der Regierung. Er wurde von der republikanischen Ausschussmehrheit des 118. Kongresses verantwortet; ein Minderheitsvotum ist nicht Bestandteil der veröffentlichten Fassung. Ausschussberichte sind rechtlich unverbindlich und entfalten keine Bindungswirkung für Gerichte oder Behörden. Die verbindliche Position der Vereinigten Staaten ergibt sich aus den genannten Rechtsakten der Exekutive, nicht aus dem Bericht selbst. Die Übernahme als Regierungsposition verleiht dem Bericht aber dennoch außerordentliche internationale Bedeutung. Ein Untersuchungsausschuss zu den Impfstoffen selbst, deren Entwicklung und Absegnung fehlt bis heute. Quellen Select Subcommittee on the Coronavirus Pandemic, Committee on Oversight and Accountability, U.S. House of Representatives: After Action Review of the COVID-19 Pandemic: The Lessons Learned and a Path Forward, Final Report, 4. Dezember 2024, 520 Seiten The White House: Lab Leak: The True Origins of COVID-19, https://t.co/i7BD3VPegK, April 2025 Executive Order Improving the Safety and Security of Biological Research, 5. Mai 2025 U.S. Department of Health and Human Services / U.S. Department of State, Joint Statement zur Zurückweisung der IHR-Änderungen, 18. Juli 2025 #COVID19 #LabLeak #PandemicResponse

NIUS Aug 3

Während Millionen Menschen unter Lockdowns, Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht lebten, bewegten sich Politiker und Wissenschaftler auf der ganzen Welt in einer ganz anderen Realität: exklusive Empfänge, Promi-Treffen und der Aufstieg zu den einflussreichsten Gesichtern der Pandemie. https://t.co/ppZc89eyNY #Pandemie #Politik #Gesundheit

Manaf Hassan Jul 18

Ich spüre eine ganz kleine Genugtuung. Für alles, was dieser Mann uns angetan hat. Als Gesundheitsminister hat Jens Spahn in der Maskenaffäre Milliarden Masken (rund 5,8 Milliarden Stück für etwa 6 Milliarden Euro) ohne Ausschreibung und oft zu stark überhöhten Preisen (bis zu 7 Euro pro Stück) gekauft. Viele davon waren fehlerhaft, wurden nie genutzt oder mussten vernichtet werden. Er hat uns damit übrigens auch die Maskenpflicht beschert. Zudem hat er Parteifreunde und Bekannte bevorzugt – etwa Emix-Trading, das über Andrea Tandler Millionen-Provisionen erhielt. Den Milliardenschaden trugen am Ende die Steuerzahler, die hart arbeitenden Bürger. Im Berliner Villa-Skandal kaufte er eine Villa in Berlin-Dahlem für 4,125 Millionen Euro mit einem Kredit, der größtenteils von der Sparkasse Westmünsterland stammte – bei der er früher im Verwaltungsrat saß. Öffentlich sprach er zunächst von einem angeblichen Erbe seines Partners, später verkaufte er die Immobilie mit Verlust. Es gab Vorwürfe von Interessenkonflikten und mangelnder Transparenz. Er veranstaltete zudem Spenden-Dinner mit CDU-Spendern, obwohl er selbst positiv auf Corona getestet war – während normale Bürger mit positivem Test eingesperrt wurden. Zur Leihmutterschaft hat er sich in Deutschland heuchlerisch und doppelmoralisch dagegen ausgesprochen. Privat aber hat er im Ausland von der Kommerzialisierung des menschlichen Lebens, der Ausbeutung von Frauen sowie dem Handel mit Kindern Gebrauch gemacht. Dieser Mann ist wirklich alles, nur kein Volksvertreter. Ein Rücktritt ist das Mindeste – und eigentlich viel zu wenig. Er hätte rausgeworfen und hart bestraft werden müssen. Aber in der Bananenrepublik Deutschland ist das leider nicht mehr möglich. #Politik #Korruption #Gesundheit

Dario Schramm Jul 18

Brosius-Gersdorf hätte das Ende sein müssen. Bei den Masken war es dann schon völlig überfällig. Immerhin dann heute. https://t.co/3GHY0fhznR #BrosiusGersdorf #Maskenpflicht #NehmtAbstand