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#Medienvielfalt

Während der öffentlich-rechtliche Rundfunk wegen seiner einseitigen Regierungspropaganda immer mehr an Rückhalt verliert, geraten erfolgreiche Alternativmedien ins Visier staatlicher Einflussnahme. So wurde der Podcaster Ben Berndt („Ungeskriptet“) von der Landesanstalt für Medien NRW in einem Schreiben aufgefordert, ein Interview mit dem AfD-Politiker Björn Höcke nachträglich zu bearbeiten, weil er einer von Höcke getätigten Falschaussage nicht widersprochen habe. Außerdem soll Berndt sein gesamtes Angebot nachträglich auf die Einhaltung journalistischer Sorgfaltspflichten überprüfen. Ich halte das für äußerst besorgniserregend. Es darf nicht sein, dass eine staatliche Behörde darüber befindet, wie ein Interview hätte geführt werden müssen. Nach dieser Logik müssten auch ARD und ZDF ihr gesamtes Programm noch einmal auf „journalistische Grundsätze“ überprüfen und all jene Beiträge überarbeiten, in denen etwa Impffanatiker wie Karl Lauterbach oder Kriegstreiber wie Roderich Kiesewetter unwidersprochen Unsinn verbreiten konnten. Wir brauchen Meinungsvielfalt statt staatlicher Einflussnahme! Das gilt vor allem auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, der dem Zugriff der Parteien entzogen und grundlegend reformiert werden muss. #Meinungsfreiheit #Medienvielfalt #Pressfreiheit

Das BSW wird als einzige Partei nahezu vollständig aus dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk herausgehalten. Das ist undemokratisch und eine Ohrfeige für unsere Wähler. Vor den Ostwahlen wird die Medienbrandmauer gegen das BSW noch höher gezogen. Die Antwort der ARD auf unsere Beschwerde ist ein schlechter Witz. Die eklatante Einseitigkeit des Staatsfunks und die Einladung der immer gleichen Kriegspropagandisten als redaktionelle Freiheit zu verkaufen, ist wirklich dreist. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird seinem Auftrag schon lange nicht mehr gerecht. Die BSW-Blockade ist nur die Spitze des Eisbergs. Es ist kein Zufall, dass die „Tagesschau“ immer mehr Ostdeutsche an die „Aktuelle Kamera“ erinnert. Mit ausgewogener Berichterstattung und Meinungsvielfalt hat der ÖRR-nichts mehr zu tun. https://t.co/tgbrc0J748 #ÖffentlichrechtlicherRundfunk #Medienvielfalt #Demokratie

D
der Standard May 12

EU-Gerichtshof erlaubt es den EU-Staaten, Social-Media- und Technologieplattformen wie Meta dazu zu verpflichten, Verlagen eine angemessene Vergütung für die Nutzung von Medieninhalten zu zahlen, um ein Gleichgewicht zwischen unternehmerischer Freiheit, Urheberrecht und Medienvielfalt zu gewährleisten. #Leistungsschutzrecht #EU #Medienvielfalt

EU-Gericht erlaubt, Meta und Co Abgeltung für Nutzung von Medieninhalten vorzuschreiben