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#Programmbeschwerde

Die inzwischen veröffentlichte Begründung für die Ablehnung der zahlreichen Programmbeschwerden ist hanebüchen. Es geht bei der beanstandeten Logo Sendung um eine eklatante Verletzung der Programmgrundsätze. Die hat der Intendant nicht zugegeben. Eine bloße Pressemitteilung, in der ein Fehler zugegeben wird, und das Löschen des Beitrags aus dem Archiv ist keine „Abhilfe“ der Programmbeschwerde. Stattdessen hätte die Verletzung der Programmgrundsätze offen explizit festgestellt werden müssen, und es hätte im gleichem Umfang in der Logo-Sendung eine Richtigstellung erfolgen müssen. Die Hunderttausenden Kinder, die das gesehen haben, wurden durch den die Realität verfälschenden Beitrag manipuliert. Wenn sie nicht Eltern haben, die das schon bei der Ausstrahlung klargestellt haben, gab es keine Richtigstellung. Darauf hätte der Fernsehrat dringen müssen. Der Fernsehrat stiehlt sich aus seiner Verantwortung und verschärft das Glaubwürdigkeitsproblem des ZDF. #Medienkritik #Programmbeschwerde #ZDF