Ab dem 7. Juli 2026 sind in der EU für neu zugelassene Pkw und leichte Nutzfahrzeuge vier verpflichtende Assistenzsysteme vorgeschrieben, darunter ein erweitertes Notbremsassistenzsystem, ein Ablenkungs- und Konzentrationswarner, ein Notfall-Spurhalteassistent sowie verbesserte Anforderungen an den Kopfaufschlagschutz, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Schutz von Fußgängern und Radfahrenden zu verbessern. #Verkehrssicherheit #Assistenzsysteme #EUVerordnung





