Interessant: Ähnliche Kritikpunkte hatte Angela Merkel in ihrer ersten Rede zur deutschen Einheit im Jahr 2006 geäußert. Es hat sich seitdem nichts geändert…„Wir haben einen Kipppunkt“ – Ex-Verfassungspräsident Voßkuhle schlägt Alarm https://t.co/Bptp2isHQt #DeutschlandEinheit #Merkel #Voßkuhle
In the interview, Julia Jäkel and Andreas Voßkuhle reflect on the progress and challenges of state modernization in Germany, highlighting positive developments such as the establishment of a digital ministry and federal modernization initiatives, but also criticizing the ongoing bureaucratic hurdles and the lack of comprehensive reforms that hinder effective transformation. (translated)

In der WELT behauptet Christoph Möllers: "Man kann das Bundesverfassungsgericht kritisieren, aber es hat keinen Grund dafür geliefert, dass die AfD so stark ist." Nichts könnte verkehrter sein. Der große Sündenfall des BVerfG war schon das völlige Abblasen der im Frühjahr 2018 namens der AfD-BT-Fraktion von mit initiierten, auf mehr als hundert Seiten ausführlich begründeten Grenzöffnungs-Klage an Weihnachten 2018. Die Bundesregierung mußte noch nicht einmal eine Klageerwiderung liefern! Das wurde methodisch dann auch überall kritisiert, unabhängig von der politischen Ausrichtung. So könne man das nicht machen als BVerfG, wenn eine BT-Fraktion, also ein Teil eines obersten Bundesorgans, klagt. Sinn des Grenzöffnungs-Verfahrens 2018 war es ja nicht, die Grenzen gegen die millionenfache illegale Einwanderung wieder zuzumachen. Dies wäre im Wege einer Organstreitklage, bei der am Ende ja immer nur eine auf längst vergangene Ereignisse bezogene Feststellung steht, auch gar nicht zu erreichen gewesen. Sinn der Sache war vielmehr, in einer großen mündlichen Verhandlung einmal zu klären, wie BK Merkel und die gesamte Bundesregierung ("Die Getriebenen") 2015 auf die Idee kamen, sie könnten die Dublin-III-VO, das GG und das AsylG freihändig und kraft rein mündlicher Weisung an den Grenzschutz für unanwendbar und gegenstandslos erklären, weil Frau Merkel keine ungünstigen Fernsehbilder haben will und ohnehin findet, Deutschland müsse "bunter" werden – ganz unabhängig davon, was so alles in den Gesetzen steht. Damit hätte die Grenzöffnungs-Klage in der Tradition der Maastricht-Klage (1993) und der Lissabon-Klage (2008) gestanden, in deren Rahmen ebenfalls vor dem BVerfG die politisch-rechtlichen Diskurse nachgeholt worden sind, denen der Bundestag sich konsequent verweigert hatte. Denn dort durften – für alle Fraktionen, speziell auch für die CSU – immer nur Europa-Jubler auftreten, nie Skeptiker. Im Jahr 2018 hat der Zweite Senat des BVerfG, noch unter Voßkuhle, die große Chance vertan, öffentlich deutlich werden zu lassen, daß die Bundesrepublik, auch wenn Regierung und Bundestag versagen und gedankenlos nach der Pfeife des ÖRR und der dortigen grünen Seilschaften tanzen, immer noch ein funktionierender Verfassungsstaat ist. Ein historisches Versagen! In der jüngsten Zeit – Stichworte: Fraktionssäle im BT und staatliche Förderung auch endlich der AfD-nahen DES – scheint der Zweite Senat nicht einmal mehr oberflächlich den Anschein erwecken zu wollen, mehr und anderes zu sein als die abrufbare Legitimationstrompete eines politisch-medialen Komplexes, dem es heute nur noch darum geht, daß Wahlen keinen Einfluß auf die Politik haben dürfen. "Unsere Demokratie" eben. #BVerfG #Politik #AfD
