BETA nonprofit public democratic european moderated

Search

#BVerfG

Daß Brosius-Gerstorf für Legalisierung von #Leihmutterschaft ist, folgt konsequent aus ihrer Sicht auf Menschenwürde. Diese kommt ihrer Auffassung nach dem Menschen noch nicht kraft seines bloßen Menschseins zu. Bestätigung für jene, die 25 vor ihrer Berufung zum BVerfG warnten. #Leihmutterschaft #Menschenwürde #BVerfG

Na NATO-gipfeli v Ankaře byly schváleny společné projekty v oblasti zbrojení a další pomoc Ukrajině, zatímco opozice plánuje stížnost u BVerfG, aby zablokovala hlasování o reformě zdravotního pojištění, a Čína investuje miliardy do výzkumu nových léků. #NATO #Ukraine #Krankenkassenreform

tagesthemen

Wer es genau wissen will: Es geht nicht um echte Rückwirkung — die ist ohnehin tabu. Es geht um die Grenzen der unechten Rückwirkung, und die hat Karlsruhe gezogen. BVerfGE 127, 1: Die Verlängerung der Spekulationsfrist bei Grundstücken galt nur für künftige Veräußerungen — und war trotzdem verfassungswidrig, soweit sie Wertzuwächse erfasste, die nach alter Rechtslage bereits steuerfrei entstanden waren. Eine Abschaffung der Haltefrist für #Bitcoin wäre exakt dieselbe Konstellation. Dazu BVerfGE 122, 210: Der Gesetzgeber muss seine Belastungsentscheidungen folgerichtig umsetzen. Der Wunsch nach Mehreinnahmen ist kein sachlicher Grund. Warum Bitcoin herauslösen, während Gold, Oldtimer und Kunst in §23 EStG bleiben? Noch liegt kein Gesetzentwurf vor, nur der Kabinettsbeschluss zum Haushalt. Umso besser: Der Bundestag kann das Vorhaben stoppen, bevor Karlsruhe es muss. #Blockchain #Steuern #Bitcoin

Das Kabinett hat soeben den Haushaltsentwurf 2027 und das Haushaltsbegleitgesetz beschlossen. Ich habe beide gelesen. Das Ergebnis bestätigt meine Rechnung von heute Mittag – und übertrifft sie. Das Begleitgesetz setzt die Alkoholsteuererhöhung um: paragraphengenau, mit Wirkungstabelle, 455 Mio. Euro. Die Krypto-Besteuerung? Kommt darin nicht vor. Auch im Entwurf des Jahressteuergesetzes, das am 15. Juli ins Kabinett soll, ist Fehlanzeige. Kein Artikel, kein Paragraph. Es gibt weiterhin keine Gesetzentwürfe, nicht einmal Referentenentwürfe. Stattdessen steht sie im Haushaltsentwurf als “Globale Mehreinnahme”: 2,6 Mrd. Euro, in einem Topf mit Plastiksteuer, Kriminalitätsbekämpfung und Streichung von Steuervergünstigungen. Begründung im Entwurf selbst: Das sind Maßnahmen, die “noch nicht beschlossen wurden”. Die Bundesregierung dokumentiert ihre eigene Luftbuchung. Und im Klartext steht dort auch, was geplant ist: Kryptowerte sollen den Kapitaleinkünften zugeordnet werden, Gewinne “unabhängig von der bisherigen Jahresfrist steuerpflichtig”. Kein Wort zu Vertrauensschutz oder Bestandsschutz. Karlsruhe hat dazu 2010 alles gesagt (BVerfGE 127,1). Der Bundestag berät ab September. Das Steuergesetz muss erst noch geschrieben werden – und dafür braucht Klingbeil die Union, die eine Abschaffung der Haltefrist im Finanzausschuss gerade erst abgelehnt hat. Eure Briefe an die Wahlkreis-MdBs sind ab heute wichtiger, nicht unwichtiger. #Haushalt2027 #Steuerreform #KryptoSteuern

Rund 2 Mrd. Euro will Finanzminister Klingbeil durch Krypto-Besteuerung und Kampf gegen Finanzkriminalität einsammeln – in einem Topf, damit niemand nachrechnen kann. Man kann aber nachrechnen. Österreich hat die Haltefrist 2022 abgeschafft. Reales Ergebnis im Bullenmarktjahr 2024: 33,8 Mio. Euro – 0,57 % des dortigen Kapitalertragsteueraufkommens. Überträgt man diesen Anteil auf Deutschland, landet man bei gut 100 Mio. Euro. Selbst bei großzügigster Hochrechnung bleibt es ein niedriger dreistelliger Millionenbetrag. Die Rechnung lautet also: 13 Jahre Rechtssicherheit einreißen – 2013 auf meine Anfrage bestätigt, 2022 per BMF-Schreiben bekräftigt –, den Vertrauensschutz von 7 bis 10 Millionen Bürgern brechen (Karlsruhe dazu: BVerfGE 127,1), für Einnahmen, die das Haushaltsloch nicht einmal ankratzen. Das ist doppelt unseriös: verfassungsrechtlich und haushalterisch. Eine Luftbuchung mit Ansage. Der Bundestag berät ab September. Nichts ist beschlossen – die Abgeordneten von CDU/CSU entscheiden, und die haben die Abschaffung im Finanzausschuss gerade erst abgelehnt. Eure Briefe wirken. Es werden mehr. https://t.co/gS7i6cww2X #Krypto #Steuern #Finanzkriminalität

Heute Nachmittag tagt das Kabinett. Auf dem Tisch: die Abschaffung der Haltefrist nach § 23 EStG. Zur Erinnerung: 2013 bestätigt die Bundesregierung auf meine Anfrage: Bitcoin ist nach einem Jahr steuerfrei – wie Gold. 2022 bestätigt das BMF-Schreiben genau das. 2026 will Klingbeil es abräumen, weil die Kasse klamm ist. Dreimal dieselbe Rechtslage – bis das Geld knapp wurde. Das ist keine Steuersystematik, das ist Zugriff nach Kassenlage. Und Karlsruhe hat dazu 2010 alles gesagt: Bereits eingetretene Steuerfreiheit genießt Vertrauensschutz (BVerfGE 127,1). 7 bis 10 Millionen Bürger halten Bitcoin und Kryptowerte. Sie alle schauen heute nach Berlin. #Bitcoin #Steuern #Kryptowährungen

Nachrichten im DLF heute abend um 22 Uhr. 1) Über den Parteitag der AfD wird GAR NICHT berichtet, auch später nicht. NUR über die Proteste dagegen. Zehntausende von Menschen hätten sich dafür zusammengefunden! 2) Was ist über die Proteste zu berichten? Daß daß sie FRIEDLICH gewesen seien! So eine unvergleichliche, beispiellose Friedlichkeit! So viel Frieden gab's noch nie. Sogar der Pazifische Ozean ist ein Kriegsschauplatz, verglichen mit dem Menschheitsfrieden von Erfurt! (Der ältere Hörer denkt fast unwillkürlich an die Weihnachtsgeschichte im Lukas-Evangelium💫). Und deshalb gäbe es objektiv Anlaß für allergrößte Zufriedenheit! Und deshalb seien ja auch alle total zufrieden, also alle, auf die es ankommt! Die Demonstranten, die Politiker, alle seien jetzt sowas von zufrieden, da die Friedlichkeit des Protest auch allen Anlaß dazu gibt! 3) Dann aber ändert sich die ganze Stimmung, die Zufriedenheit über die Friedlichkeit kommt auf einmal weg, der Nachrichtensprecher macht eine Grabesstimme💀🪦 und liest vor, was die Demonstranten der AfD alles zur Last legen, weswegen sie gegen sie demonstrieren müssen, zu zehntausenden!😱 Und der Hörer, der eben noch an die Weihnachtsgeschichte🎄 dachte, fragt sich: wie konnten die denn in Erfurt alle nur so unvergleichlich friedlich bleiben, angesichts des namenlosen Schreckens, den die AfD täglich über alle Menschen bringt?! Ja, und dafür zahlen wir eben Zwangsgebühren! Und das BVerfG hat erst vor ein paar Jahren betont, daß der ÖRR in der heutigen Zeit (obwohl es ja das Problem der beschränkten Frequenzen, also daß es überhaupt nur 1-2 Rundfunkprogramme geben kann, längst nicht mehr gibt) wichtiger ist als je zuvor! Denn ohne solche 22-Uhr-Nachrichten wüßten wir ja gar nicht, was objektiv überhaupt stimmt! Und wir würden auch nicht so ausgewogen informiert, sondern am Ende gar nur aus einem bestimmten Blickwinkel! Aber davor schützt uns ja der DLF... #Nachrichten #Proteste #Frieden

Mit Verlaub, @Axel_Bojanowski – es geht hier nicht darum, "inwiefern" Mitarbeiter der Max-Planck-Gesellschaft sich "politisch einbringen" dürfen. Dieser Mann ist offensichtlich ein Verfassungsfeind, der zum Landfriedensbruch aufruft. (1) Er setzt sich als ein von niemandem gewähltes Privatindividuum ja nicht nur an die Stelle des BVerfG, das allein über ein Parteiverbot entscheiden könnte, sondern auch (2) an die Stelle u.a. des Bundestages oder Bundesrates, die ein Verbot erstmal beantragen müßten. Es hat ja gute Gründe, das Initiativrecht und Entscheidungsbefugnis im Sinne der Gewaltenteilung getrennt sind; und beides liegt nicht bei Prof. Michaels aus Hamburch. Übrigens: selbst wenn die AfD verboten wäre und sich dessenungeachtet versammeln würde, hätte unser Prof. Michaels immer noch kein Recht, dies irgendwie privatinitiativ und mit Gewalt zu verhindern – er könnte höchstens die Behörden darüber informieren, die dann den Sachverhalt prüfen müßten... #Politik #Verfassung #Demokratie

Thousands of new evidence that the völkisch-nationalist AfD fulfills the criteria of unconstitutionality. We expect CDU and CSU to let the applicants have the constitutionality of the AfD reviewed by the Federal Constitutional Court. (translated)

The report presents thousands of pieces of evidence that the völkisch-nationalist AfD meets the criteria for being anti-constitutional. We expect the CDU and CSU to have the applicants check the constitutionality of the AfD by the Federal Constitutional Court. (translated)

9 Milliarden Euro Beitragseinnahmen. Trotzdem soll der Rundfunkbeitrag steigen. Nach meinen Erfahrungen mit ZDF und Böhmermann frage ich mich: Warum wird zuerst über mehr Geld gesprochen und nicht über Reformen, Effizienz und Verantwortungsübernahme? Vertrauen entsteht nicht durch höhere Beiträge, sondern durch Transparenz, Fehlerkultur und die Bereitschaft, Verantwortung für eigenes Handeln zu übernehmen. #BVerfG #Rundfunkbeitrag #ÖRR #Rundfunkbeitrag #Reformen #Transparenz

Good point: We know the judges of the US Supreme Court, but not the judges in Luxembourg (ECJ), Strasbourg (ECHR), and hardly in Karlsruhe (Federal Constitutional Court, Federal Court of Justice), who decide over us. Similarly, we do not know the EU commissioners. Governed by anonymous people! (translated)

One can and must say this very clearly: Minister of Economics Katherina Reiche is wasting time, energy, and resources because the fiction is to be maintained that she has presented a law that is in line with the climate targets and the ruling of the Federal Constitutional Court. (translated)

Der EuGH hat festgehalten (ähnlich wie übrigens schon das BVerfG bereits 2012!), das sich die Sozialleistungen für Asylbewerber an den Sozialleistungen für die eigene Bevölkerung orientieren (wenn auch nicht mit ihnen identisch sein) müssen. D.h., daß Staaten, die traditionell einen starken und leistungsfähigen Sozialstaat unterhalten, wie traditionell eben Deutschland, denknotwendig um Zielland von Wirtschaftsasylanten werden. Oder, anders gewendet: der EuGH sagt uns: "Ihr dürft nur dann einen ausgebauten Sozialstaat in Deutschland haben, wenn ihr auch bereit seid, ihn dann mit der ganzen Welt zu teilen! Es gilt: Alle oder keiner, und das im Weltmaßstab!". Habermas hatte ja schon 2011 geschrieben, daß die EU weniger dafür da sei, Handel und Export zu erleichtern, sondern sie müsse sein, weil sie die Generalprobe für den Weltstaat sei. Nun, der EuGH hat nun (ohne sich mit Einzelheiten wie der demokratischen Legitimation irgendwie aufzuhalten) den Weltkommunismus ausgerufen. Auf unsere Kosten... #EuGH #Sozialleistungen #Asylbewerber

In der WELT behauptet Christoph Möllers: "Man kann das Bundesverfassungsgericht kritisieren, aber es hat keinen Grund dafür geliefert, dass die AfD so stark ist." Nichts könnte verkehrter sein. Der große Sündenfall des BVerfG war schon das völlige Abblasen der im Frühjahr 2018 namens der AfD-BT-Fraktion von mit initiierten, auf mehr als hundert Seiten ausführlich begründeten Grenzöffnungs-Klage an Weihnachten 2018. Die Bundesregierung mußte noch nicht einmal eine Klageerwiderung liefern! Das wurde methodisch dann auch überall kritisiert, unabhängig von der politischen Ausrichtung. So könne man das nicht machen als BVerfG, wenn eine BT-Fraktion, also ein Teil eines obersten Bundesorgans, klagt. Sinn des Grenzöffnungs-Verfahrens 2018 war es ja nicht, die Grenzen gegen die millionenfache illegale Einwanderung wieder zuzumachen. Dies wäre im Wege einer Organstreitklage, bei der am Ende ja immer nur eine auf längst vergangene Ereignisse bezogene Feststellung steht, auch gar nicht zu erreichen gewesen. Sinn der Sache war vielmehr, in einer großen mündlichen Verhandlung einmal zu klären, wie BK Merkel und die gesamte Bundesregierung ("Die Getriebenen") 2015 auf die Idee kamen, sie könnten die Dublin-III-VO, das GG und das AsylG freihändig und kraft rein mündlicher Weisung an den Grenzschutz für unanwendbar und gegenstandslos erklären, weil Frau Merkel keine ungünstigen Fernsehbilder haben will und ohnehin findet, Deutschland müsse "bunter" werden – ganz unabhängig davon, was so alles in den Gesetzen steht. Damit hätte die Grenzöffnungs-Klage in der Tradition der Maastricht-Klage (1993) und der Lissabon-Klage (2008) gestanden, in deren Rahmen ebenfalls vor dem BVerfG die politisch-rechtlichen Diskurse nachgeholt worden sind, denen der Bundestag sich konsequent verweigert hatte. Denn dort durften – für alle Fraktionen, speziell auch für die CSU – immer nur Europa-Jubler auftreten, nie Skeptiker. Im Jahr 2018 hat der Zweite Senat des BVerfG, noch unter Voßkuhle, die große Chance vertan, öffentlich deutlich werden zu lassen, daß die Bundesrepublik, auch wenn Regierung und Bundestag versagen und gedankenlos nach der Pfeife des ÖRR und der dortigen grünen Seilschaften tanzen, immer noch ein funktionierender Verfassungsstaat ist. Ein historisches Versagen! In der jüngsten Zeit – Stichworte: Fraktionssäle im BT und staatliche Förderung auch endlich der AfD-nahen DES – scheint der Zweite Senat nicht einmal mehr oberflächlich den Anschein erwecken zu wollen, mehr und anderes zu sein als die abrufbare Legitimationstrompete eines politisch-medialen Komplexes, dem es heute nur noch darum geht, daß Wahlen keinen Einfluß auf die Politik haben dürfen. "Unsere Demokratie" eben. #BVerfG #Politik #AfD

Equality and anti-discrimination are fundamental rights (Art. 3), as are the confidentiality of letters, posts, and telecommunications (Art. 10), and climate protection has constitutional status (BVerfG Az 1 BvR 2656/18), etc. This tweet is a symptom of the current state of liberalism in Germany. (translated)

Och, jetzt hat @Axel_Bojanowski mich doch nur eher am Rande erwähnt, dabei hatte ich so viel "geliefert"...🙄 Also, der Klimabeschluß des BVerfG ist schon deshalb skandalös, weil er de facto eine Verfassungsänderung herbeigeführt hat (was nicht das Amt des BVerfG ist!), die die GRÜNEN genau so 2018 im Bundestag beantragt hatten – sie fanden nur keine Mehrheit! Weiterhin ist der Beschluß skandalös, weil er verfassungsrechtlich und methodisch schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar ist (und dennoch ist er einstimmig und ohne Sondervotum ergangen!): Das BVerfG liest rechtlich nicht verbindliche, außenpolitische Erklärungen einer früheren Bundesregierung im Nachgang zur Pariser Klimaschutzkonferenz als vermeintliche "Konkretisierung" in die Staatszielbestimmung aus Art. 20a GG hinein (in der der "Klimaschutz" gar nicht vorkommt). Dergestalt "konkretisiert", wird die Staatszielbestimmung (!) dann zum Über-Verfassungsrecht aufgeblasen, unter dessen "Vorbehalt" nun das normale Verfassungsrecht, wie v.a. die Grundrechte stehen. Dies soll damit gerechtfertigt werden, daß eben die Grundrechte von erst in ferner Zukunft geborenen Menschen (die man bislang als Grundrechtsträger nicht kannte) gegen die Grundrechte der heute Lebenden abgewogen werden müßten. Skandalös ist auch, daß die Entscheidung ohne mündliche Verhandlung (deswegen "Beschluß" und nicht "Urteil"!) ergangen ist. Bei einer öffentlichen Verhandlung wäre aufgefallen, wie einseitig die Informationen und Ansichten waren, die der Senat auch nur zur Kenntnis genommen hat! Unter den Ansichten der – etwas ausführlicher🤨 – zitierten Kollegen steht mir in der Tat die von Dietrich Murswiek an nächsten. Denn in der Tat kann (leider) nicht davon die Rede sein, daß sie überfällige Selbstkorrektur des IPCC irgendwie die "Geschäftsgrundlage" des Klimaschutzbeschlusses entfallen lassen würde. So etwas gibt es bei (rechtskräftigen) Entscheidungen gar nicht. Der Klimaschutz-Beschluß ist eine absolute Katastrophe für Deutschland. Man käme auf den ersten Blick nur von ihm los, indem man mit 2/3-Mehrheit im BT und BRat das GG ändert. In seiner Folge mußte das KlimaschutzG drastisch verschärft werden, wurde dann aber bereits von der Ampel-Regierung wieder entschärft, weil die Vorgaben ohne "Zivilisationsabriß" nicht zu verwirklichen waren. Hiergegen klagen nun wiederum Luisa Neubauer, die DUH und Konsorten. Das Gute daran: das BVerfG gewinnt dadurch die Möglichkeit, sich selbst zu korrigieren! Dies ist aber nun beträchtlich dadurch erschwert worden, daß die Grünen – als "Gegenleistung" für die Zustimmung zum 500-Milliarden-Sondervermögen, bewilligt vom abgewählten BT – ein ausdrückliches "Deindustrialisierungsgebot" haben ins GG schreiben lassen (Art. 143 h). Es geht also nicht mehr bloß, wie bisher, um die Auslegung von Art. 20a GG. Die Lage ist also völlig verfahren. Über die seinerzeitigen Motive des BVerfG, den Klimaschutzbeschluß in die @welt 😉 zu setzen, habe ich mich vor einiger Zeit in der @jungefreiheit geäußert: "Hintergrund des Klimaschutz-Beschlusses war dabei die Sorge des Gerichts um seine tendenziell schwindende Bedeutung und zunehmende Marginalisierung vor allem durch den Europäischen Gerichtshof. Diese Sorge ist nicht ganz neu und wurde in früheren Zeiten durch das Gericht – nämlich in Gestalt der Maastricht- (1993) wie der Lissabon–Entscheidung (2009) – auch „offensiv“ angegangen, nämlich indem es der Europäisierung verfassungsrechtliche Grenzen aufzeigte. Nach der Lissabon-Entscheidung wurde dem Gericht allerdings durch die Politik klargemacht, daß sie künftige Profilierungsversuche des Gerichts auf Konfrontationskurs mit dem Elitenkonsens („mehr Europa!“) nicht mehr hinnehmen, sondern das Gericht notfalls im Wege von Verfassungsänderungen weitgehend entmachten werde. Daraufhin revidierte das Gericht seine Lissabon-Rechtsprechung in den folgenden Jahren weitestgehend und gab seine bislang behauptete Letztkontrollbefugnis gegenüber Brüssel und Luxemburg in der Sache weitgehend auf. In Gestalt des Klimaschutzes fand das Gericht jedoch ein neues Thema, um seinen politischen Mitgestaltungsanspruch und seine letztlich weltweite Bedeutung als politischer Akteur in Erinnerung zu rufen, ohne damit den Elitenkonsens in Deutschland zu verletzen; das Gericht ließ den Beschluß alsbald auch auf Englisch, Französisch und Spanisch übersetzen und entsprechend publizieren." Am kommenden Samstag werde ich aller Voraussicht nach auf @TichysEinblick im Morgenwecker ein großes Samstagsgespräch mit Holger Douglas über die rechtlichen Fragen des Klimaschutzes führen. Bitte einschalten! https://t.co/3wxESFicmW #Klimaschutz #BVerfG #Verfassungsrecht

Tim Freiheit May 27

Da sieht man wieder mal, wie interpretationsoffen das GG ist, und dass wir nur eine BVerfG-Entscheidung von einer grundstürzenden Neuordnung der Verhältnisse entfernt sind. #GG #BVerfG #Verfassung