Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass die hessische AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft werden darf, was eine Beobachtung durch den Verfassungsschutz rechtfertigt, während gleichzeitig die öffentliche Mitteilung über diese Beobachtung im Jahr 2022 als rechtswidrig erklärt wurde. #AfD #Verfassungsschutz #Rechtsextremismus











