Ahmad J. (19) kam als Kind aus dem Irak nach Deutschland und erhielt 2017 Flüchtlingsstatus. Es folgten ab 2021 etliche Verurteilungen wegen Diebstahls, gefährlicher Körperverletzung, versuchten Raubes, erpresserischen Menschenraubes, besonders schwerer räuberischer Erpressung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. 2023 erhielt er dann eine Jugendstrafe in Höhe von drei (!) Jahren. Von Ahmad J. "geht eine Gefahr für die Allgemeinheit" aus. Ein Gutachten von Anfang 2025 bescheinigte ihm eine Rückfallgefahr von 78%. Im Gefängnis soll er dann Sex mit zwei JVA-Mitarbeiterinnen gehabt haben. Laut Anklage bekam er dafür Handys, Schmuck, Geld und Essenslieferungen. Das BAMF entzog ihm schließlich den Flüchtlingsstatus. Dagegen klagte Ahmad J. - und bekam Recht. Er erhielt nun seinen Flüchtlingsstatus zurück. Begründung des Richters: Ein zweites Gutachten vom August 2025 bescheinigte Ahmad J. eine "erkennbare persönliche Reifung, mehr Einsicht und eine verbesserte Impulskontrolle." Mit der JVA-Abteilungsleiterin, mit der er neben der Anstaltspsychologin im Knast Sex hatte, ist er noch zusammen. Es soll die "große Liebe" sein. Auch das wird im neuen Urteil erwähnt. Man sieht ganz gut, wie schwer es ist, selbst Intensivtäter loszuwerden. Es hat ja jeder eine zweite Chance verdient. Oder eine dritte, vierte, fünfte, ... #Flüchtlingsstatus #Rechtssystem #ZweiteChance








