Die Justizministerkonferenz fordert inzwischen eine Reform des § 188 StGB. Unsere Arbeit wirkt! Im Übrigen ist das ziemlich genau der Vorschlag, den ich diesbezüglich nach der letzten Debatte im Bundestag zur Diskussion gestellt habe. Für den Schutz von Kommunalpolitikern kann man durchaus Argumente finden. Spitzenpolitiker mit Landtagsmandaten oder darüber können und sollen sich gefälligst selbst verteidigen und müssen auch wesentlich mehr aushalten. "Auf Antrag von Sachsen und Baden-Württemberg hat die Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister in Hamburg beschlossen, die Strafvorschrift „Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“ (§ 188 Strafgesetzbuch) deutlich zu beschränken: Für Spitzenpolitiker soll die Sonderregelung in § 188 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) abgeschafft, und dessen Anwendungsbereich auf kommunale Amts- und Mandatsträger beschränkt werden." #Justizreform #Politik #Kommunalpolitik


