Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass der hessische Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremen Verdachtsfall einstufen und beobachten darf, nachdem die Partei gegen ihre Beobachtung geklagt hatte, während gleichzeitig festgestellt wurde, dass die vorherige öffentliche Unterrichtung über die Beobachtungen rechtswidrig war. #AfD #Verfassungsschutz #Verdachtsfall
