„Das Gesetz verpflichtet auch andere Unternehmen zur Datenweitergabe. Es soll für alle Dienste des Güter- oder Personenverkehrs, digitale Dienste und Zahlungsdienstleister gelten. Der Umfang ist weit gehalten: Die Unternehmen sind „verpflichtet, Auskunft zu ihren Diensten und Tätigkeiten zu erteilen“. Ihre Kunden dürfen sie nicht informieren, denn sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet.“ Das wird das best-beschützte Deutschland aller Zeiten, ihr werdet sehen! https://t.co/3JMacRyQ8D #Datenschutz #Gesetzgebung #Transparenz



