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#Abstammungsprinzip

Selbstverständlich nicht! Weil nämlich das Staatsbürgerschaftsrecht nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt auf dem Abstammungsprinzip beruht. Das Geburtsland-Prinzip kommt allenfalls ergänzend hinzu. Daß das Abstammungsprinzip eine deutsche Besonderheit oder irgendwie "anrüchig" sei, ist eine linke Hysterie, die in den Schröder-Jahren systematisch herangezüchtet wurde. #Staatsbürgerschaft #Abstammungsrecht #Politik

Was viele noch nicht verstanden haben: Abdul Ballout ist rechtlich genauso Deutscher wie Stefan Müller – und darf deshalb niemals abgeschoben werden. Der mutmassliche CSD-Attentäter wurde 2005 in Berlin als Kind libanesischer Eltern geboren. Waren die Eltern damals rechtmäßig in Deutschland (acht Jahre Aufenthalt, von der Ampel später verkürzt auf 5), erhielt er mit dem ersten Atemzug die deutsche Staatsangehörigkeit. Kein naturgegebener Umstand, sondern „progressive“ Politik: 1999 beschloss die rot-grüne Bundesregierung unter Innenminister Otto Schily (SPD) die grosse Reform des Staatsangehörigkeitsrechts, die am 1. Januar 2000 in Kraft trat. Das traditionelle Abstammungsprinzip (ius sanguinis) wurde um das Geburtsortprinzip (ius soli) ergänzt. Alle Kinder ausländischer Eltern, die nach 2000 hiergeboren werden, bekommen damit automatisch den deutschen Pass, solange die Eltern „rechtmässig“ hier sind – mit allen Rechten, inklusive dem absoluten Schutz vor Abschiebung. Denn deutsche Staatsangehörige dürfen laut Grundgesetz nicht ausgewiesen werden. Und selbst ohne diese Reform hätte Abdul B. wohl kaum jemals Deutschland verlassen müssen, egal wie „polizeibekannt“ er ist und wie viele Terrortaten er plant. Denn Libanon galt niemals als sicherer Herkunftsstaat. Das Konzept, das 1993 Teil des Asylkompromisses war, wirkt heute wie aus dem Irrenhaus. Das gerade jene aus diesen Staaten, Deutschland unsicherer machen, interessiert nicht. Aus potenziell Ausreisepflichtigen sind also rechtlich unangreifbare Deutsche geworden. Heute kommt die Turboeinbürgerung dazu. Wer das kritisiert und dafür zwischen Deutschen und Passdeutschen (Achtung, ethnischer Volksbegriff!) unterscheidet, riskiert, in den Berichten des Verfassungsschutzes zu landen. Die Sicherheit der Bürger bleibt auf der Strecke. #Einbürgerung #Staatsangehörigkeit #Menschenrechte

Lena Kotré Jul 11

Debatte: Zurück zum Abstammungsprinzip! Schützen wir die deutsche Staatsangehörigkeit vor ihrer Entwertung! Die AfD fordert die Rückkehr zum Abstammungsprinzip, um unsere Identität und unser Erbe zu bewahren. #Abstammungsprinzip #Staatsangehörigkeit #Identität

Ein weitverbreitetes Mißverständnis, das endlich eimal aufgeklärt werden muß (und das alberne 3000-Seiten-"Gutachten" der sogenannten "Gesellschaft für Freiheitsrechte" bietet einen Anlaß dazu): ein "auf Abstammung fußendes Staatsbürgerschaftsrecht" galt in Deutschland nicht etwa nur bis 2000, sondern es gilt bis heute! Und zwar nicht nur in Deutschland, sondern überall auf der Welt. (Und gerade dadurch wird ja deutlich, wie lachhaft die Insinuationen der GFF eigentlich sind). Einfaches Beispiel: wenn ein US-amerikanisches Ehepaar für ein Jahr als Entwicklungshelfer auf die Philippinen geht, und bei ihrer Rückkehr sind sie dann zu dritt – nun, dann sehen die US-Behörden ihr Kind mitnichten als "Philippino" ein und verweigern ihm die Einreise. Und zwar unabhängig davon, daß in den USA "intern" die Regel gilt, daß die Staatsbürgerschaft (auch) durch Geburt im Lande erworben wird. D.h. aber nicht, daß sie nicht – auch – durch Abstammung erworben werden könnte! Sondern das ist, wie in Deutschland natürlich der Regelfall. Überlegt mal, wie viele US-Soldaten seit dem zweiten Weltkrieg hier in Deutschland stationiert waren und wie viele US-amerikanische Kinder mithin auf deutschem Boden gezeugt und geboren worden sind. Niemand hat sie je "eingebürgert", sie waren alle von Natur aus US-Amerikaner! Es gilt daher in eigentlich jedem Staat der Welt das Abstammungsprinzip ("ius sanguinis"); in manchen Staaten (wie die USA oder Frankreich) wird es durch das Geburtslandprinzip ("ius soli") ergänzt. Die rotgrüne Schröder-Regierung schritt ab 1999 zur "Modernisierung" des Staatsbürgerschaftsrechts. Diese hatte nie zum Ziel, mehr Ausländer endlich zu Deutschen zu machen, sondern: systematisch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft zu erzeugen, mit Staatsbürgern zweiter Klasse – eben den Deutschen, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft haben – und Staatsbürgern erster Klasse, für die Deutschsein nur eine Option ist, neben der sie mindestens eine weitere Staatsangehörigkeit haben. Bei Strafverfolgung kann man sich dann z.B. in die Türkei absetzen. Fort ist fort. Die rotgrünen Reformen waren wie jeder Unsinn, den die organisierte Linke anrichtet, von einer hanebüchenen Propaganda begleitet. Den Leuten wurde eingeredet, das Abstammungsrecht sei eine einmalige deutsche Besonderheit, die irgendwie mit Hitler zu tun habe und über die die ganze Welt den Kopf schüttele. Eine verdünnte Form dieses Unsinns ist eben der Glaube daran, das "ius sanguinis" sei dann 2000 von Schröder abgeschafft worden. Stimmt nicht – es gilt nach wie vor, und zwar überall! #Staatsbürgerschaft #Abstammung #Recht

Zara Riffler Jun 7

Aufwachen. Wie viele Fälle gibt’s noch? Das ist der Beleg mal wieder dafür, dass es keinen realen Kontrollmechanismus gibt. Wir haben ein immenses Problem bei den Einbürgerungen. Wir müssen zurück zum Abstammungsprinzip. #Einbürgerung #Migration #Gesellschaft