Eine Familie aus Rumänien lebte in einer vom Steuerzahler finanzierten Berliner Notunterkunft und bezog zusätzlich Sozialleistungen. Mitte Juli reiste sie für zehn Tage nach Rumänien und wollte nach ihrer Rückkehr erneut in der Unterkunft aufgenommen werden. Das wurde abgelehnt. Die Familie zog daraufhin vor das Verwaltungsgericht Berlin – und scheiterte mit ihrem Eilantrag. Gut so! Ich sehe es wie der Neuköllner Sozialstadtrat Hannes Rehfeld: Wer in seinem Heimatland Urlaub machen kann, sollte anschließend nicht erwarten, dass der deutsche Steuerzahler wieder für Unterkunft und Sozialleistungen aufkommt! Gut, dass Bezirk und Verwaltungsgericht hier klare Grenzen gezogen haben. Genau solche Entscheidungen stärken das Vertrauen in den Rechtsstaat. Deutschland muss Menschen in echter Not helfen, aber niemander, der unser Sozialsystem ausnutzt. #Sozialleistungen #Rechtsstaat #BerlinerPolitik