Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, dass wehrfähige Männer aus der Ukraine künftig schwerer einen Flüchtlingsschutz in der EU erhalten können, es sei denn, sie haben ihren Wehrdienst geleistet oder sind freigestellt, wobei die neuen Regelungen nicht rückwirkend gelten und die vereinfachten Aufnahmeregeln bis März 2028 verlängert werden sollen. #UkrainischeFlüchtlinge #EUAsylpolitik #Wehrdienst



